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Wissen

Flucht- und Rettungswege und Sicherheitskennzeichnung

Im Ernstfall zählt jede Minute. Fluchtwege müssen frei, gekennzeichnet und bekannt sein. Dieser Ratgeber fasst die Anforderungen aus Arbeitsstättenverordnung, ASR A2.3 und ASR A1.3 zusammen.

Grundanforderungen

Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind (§ 4 Abs. 4 ArbStättV). Anzahl, Anordnung und Abmessung richten sich nach Nutzung, Einrichtung und Größe der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Zahl anwesender Personen (Anhang Nr. 2.3).

Die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ konkretisiert diese Anforderungen. Wichtige Grundsätze:

  • Fluchtwege führen möglichst direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich.
  • Notausgänge und Türen im Verlauf von Fluchtwegen lassen sich von innen ohne fremde Hilfsmittel leicht öffnen, solange sich Personen in der Arbeitsstätte befinden.
  • Fluchtwege sind dauerhaft gekennzeichnet.
  • Wo bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen nicht gewährleistet ist, ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich.
  • Fluchtwege werden nicht durch Lagerungen, Möbel oder abgestellte Gegenstände eingeengt.

Länge und Breite

Die ASR A2.3 begrenzt die Länge des Hauptfluchtweges, gemessen als kürzeste Wegstrecke bis zu einem Notausgang. Sie hängt von der Gefährdung im Raum ab, zum Beispiel:

RaumHöchstlänge Hauptfluchtweg
ohne oder mit normaler Brandgefährdungbis zu 35 m
mit erhöhter Brandgefährdung und selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungenbis zu 35 m
mit erhöhter Brandgefährdung ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungenbis zu 25 m
mit Gefährdung durch explosionsgefährliche Stoffebis zu 10 m
Hauptfluchtweglängen nach ASR A2.3 Nr. 5 Abs. 2 (Auszug, sinngemäß)

Die tatsächliche Laufweglänge darf höchstens das 1,5-Fache dieser Werte betragen (Nr. 5 Abs. 4). Die lichte Mindestbreite richtet sich nach der Zahl der Personen, die den Fluchtweg im Ernstfall nutzen; die Werte stehen in Tabelle 1 der ASR A2.3. Für Räume mit anderen Gefährdungen, etwa durch Gefahrstofflager, kann eine kürzere Länge erforderlich sein.

Bauordnungsrechtliche Anforderungen an Rettungswege, etwa aus der Baugenehmigung oder einem Brandschutzkonzept, gelten daneben weiter.

Sicherheitskennzeichnung

Wie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung aussieht und wo sie nötig ist, regelt die ASR A1.3. Sie unterscheidet fünf Arten von Sicherheitszeichen:

ZeichenartBedeutung
Verbotszeichenuntersagt ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann
Warnzeichenwarnt vor einem Risiko oder einer Gefahr
Gebotszeichenschreibt ein bestimmtes Verhalten vor
Rettungszeichenkennzeichnet Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Erste-Hilfe-Einrichtungen
Brandschutzzeichenkennzeichnet Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen
Arten von Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (sinngemäß)

Rettungszeichen müssen auch bei Ausfall der Beleuchtung erkennbar bleiben, etwa durch Sicherheitsbeleuchtung oder langnachleuchtende Materialien. Die Zeichen selbst sind in der ASR A1.3 abgebildet; diese Seite zeigt bewusst keine Abbildungen.

Flucht- und Rettungsplan

Einen Flucht- und Rettungsplan muss der Arbeitgeber aufstellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern (§ 4 Abs. 4 ArbStättV). Die ASR A2.3 nennt als Beispiele unübersichtliche Fluchtwegführungen, einen hohen Anteil ortsunkundiger Personen, Bereiche mit erhöhter Gefährdung und Gefahren aus benachbarten Arbeitsstätten.

  • aktuell, übersichtlich, gut lesbar, mit Sicherheitsfarben und Rettungs- sowie Brandschutzzeichen
  • lagerichtig zum Standort des Betrachters angebracht, mit gekennzeichnetem Standort
  • an geeigneten Stellen ausgehängt, etwa in Eingangsbereichen, vor Treppen und an Kreuzungen von Fluren
  • Grundriss vorzugsweise im Maßstab 1:100, Plangröße in der Regel nicht kleiner als DIN A3
  • mit Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen
  • in die jährliche Unterweisung einbezogen; die Unterweisung soll durch eine Begehung der Fluchtwege unterstützt werden

Ist ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich, sind außerdem regelmäßig Evakuierungsübungen durchzuführen. Mehr dazu im Ratgeber Räumung und Evakuierung.

Typische Mängel aus Begehungen

  • Fluchtweg durch Paletten, Rollwagen oder Möbel eingeengt
  • Notausgang abgeschlossen oder nur mit Schlüssel zu öffnen
  • Rettungszeichen fehlen, widersprechen sich oder zeigen in die falsche Richtung
  • Flucht- und Rettungsplan veraltet, nicht lagerichtig oder zu klein
  • Sammelstelle nicht gekennzeichnet oder den Beschäftigten unbekannt
  • Außentreppe oder Weg zur Sammelstelle zugewachsen oder vereist

Typischer Fehler

Brandschutztüren im Fluchtweg werden mit Keilen offen gehalten. Damit fällt der Rauchschutz aus. Soll eine Tür betrieblich offen stehen, ist eine zugelassene Feststellanlage nötig.

Rechtsgrundlagen und offizielle Quellen

Häufige Fragen

Wer ist für freie Fluchtwege verantwortlich?

Der Arbeitgeber. In der Praxis sorgen Führungskräfte vor Ort dafür; Kontrollen bei Begehungen helfen, Gewohnheiten früh zu erkennen.

Brauche ich einen Flucht- und Rettungsplan?

Das hängt von Lage, Ausdehnung und Nutzung ab. In kleinen, übersichtlichen Büros ohne Publikumsverkehr ist er oft nicht erforderlich; Auflagen der Baugenehmigung können ihn dennoch verlangen.

Dürfen ältere Rettungszeichen weiter verwendet werden?

Die ASR A2.3 geht davon aus, dass im Flucht- und Rettungsplan dieselben Zeichen verwendet werden wie in der Arbeitsstätte. Werden Zeichen erneuert, ist der Plan anzupassen.

Wie konzeptico unterstützt

konzeptico prüft Fluchtwege und Kennzeichnung bei Begehungen und erstellt Flucht- und Rettungspläne.

Ihr Ansprechpartner ist Dipl.-Ing. Andreas Müller, Inhaber und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Verantwortung für die Umsetzung bleibt beim Arbeitgeber; konzeptico berät und unterstützt im Sinne von § 6 ASiG.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Andreas Müller

Inhaber · Fachkraft für Arbeitssicherheit

Hinweis zu diesem Ratgeber

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: November 2026) und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die amtlichen Fassungen der Vorschriften, die für Ihren Betrieb geltende Fassung der Unfallverhütungsvorschriften Ihres Unfallversicherungsträgers und behördliche Auflagen im Einzelfall. Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz liegt beim Arbeitgeber.

Fluchtwege prüfen lassen

Wir begehen Ihre Arbeitsstätte und zeigen, wo Fluchtwege, Kennzeichnung oder Pläne nachgebessert werden sollten.