Arbeitsschutz und Brandschutz · Vor Ort
Arbeitsschutz- und Brandschutzbegehungen
Strukturierte Begehungen Ihrer Arbeitsstätten mit Fotodokumentation. Jede Feststellung erhält Beschreibung, Gefährdung, Maßnahme, Frist, Zuständigkeit und Rechtsgrundlage – und wird bis zur Erledigung nachverfolgt.
Worum es geht
Begehungen sind das wichtigste Werkzeug, um den tatsächlichen Zustand eines Betriebs zu sehen: Sind Fluchtwege frei, Brandschutztüren funktionsfähig, Gefahrstoffe richtig gelagert, Leitern in Ordnung, Erste-Hilfe-Material vollständig? Die Fachkraft für Arbeitssicherheit soll die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber mitteilen. Für den Brandschutz führen wir eine interne Brandschutzbegehung durch, die wir „Brandverhütungsschau“ nennen. Sie ist von der behördlichen Brandverhütungsschau nach Landesrecht zu unterscheiden und ersetzt diese nicht.
Entscheidend ist, was nach der Begehung passiert. Ein Protokoll, das niemand weiterverfolgt, ändert nichts. Deshalb arbeiten wir mit einem Katalog von mehreren hundert Mängel-, Informations- und Prüfvorlagen, die jeweils eine Maßnahme und eine Rechtsgrundlage enthalten, und führen offene Punkte früherer Begehungen in jedem neuen Protokoll mit.
Was eine Begehung nicht ist
Unsere Begehung ist eine Sicht- und Plausibilitätskontrolle. Sie ersetzt keine vorgeschriebene Fachprüfung, etwa die elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, die Prüfung einer Brandmeldeanlage oder die Wartung von Feststellanlagen. Ergibt sich Prüfbedarf, vermerken wir ihn als Prüfauftrag.
Unsere Leistung im Detail
Je nach Auftrag begehen wir Arbeitsschutz und Brandschutz gemeinsam oder getrennt. Dazu gehören:
- Arbeitsschutzbegehung: Arbeitsstätte, Verkehrswege, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Biostoffe, Elektrik (Sichtkontrolle), Ergonomie, Erste Hilfe
- Brandschutzbegehung und Brandverhütungsschau: Rettungswege, Brandschutztüren, Feuerlöscher, Kennzeichnung, Brandlasten, Zündquellen, Lithium-Ionen-Akkus
- Prüfkataloge für besondere Objekte, etwa Feuerwehrhäuser sowie Alten- und Pflegeheime, mit Bereichen wie Nachtdienst, Küche, Wäscherei und Evakuierung
- Fotodokumentation mit bis zu vier Fotos je Feststellung
- Bewertung des Handlungsbedarfs: sofort, unverzüglich oder erforderlich
- Gliederung des Protokolls in „Mängel“, „Zu klären“ sowie „Hinweise und Nachweise“
- Mitführen offener Punkte aus früheren Begehungen
- Kundenfassung ohne interne Notizen
So läuft es ab
Eine Begehung folgt bei uns einem festen Ablauf:
- Vorbereitung: Bereiche, Ansprechpartner und offene Punkte aus der letzten Begehung festlegen.
- Begehung vor Ort: gemeinsam mit einer verantwortlichen Person; Feststellungen werden direkt mit Ort, Beschreibung und Foto erfasst.
- Abschlussgespräch: Sofortmaßnahmen klären, Fragen beantworten.
- Protokoll: Vollständigkeitsprüfung und Versand als PDF, in der Regel kurz nach der Begehung.
- Maßnahmen: Sie legen Zuständigkeiten und Termine fest; wir beraten bei der Umsetzung.
- Nachverfolgung: erledigte Punkte werden geschlossen, offene beim nächsten Termin geprüft.
Was Sie erhalten
Nach jeder Begehung erhalten Sie ein Protokoll, mit dem Ihre Führungskräfte direkt arbeiten können:
- Begehungsprotokoll oder Brandverhütungsschau mit Mängelliste als PDF
- je Feststellung: Ort, Foto, Beschreibung, Gefährdung, Maßnahme, Rechtsgrundlage, Frist und Zuständigkeit
- Übersicht offener Punkte aus früheren Begehungen
- Hinweise auf fällige Prüfungen, Unterweisungen und Nachweise
- Ablage mit Prüfsumme; Änderungen nach Versand nur mit Begründung
Ihr Ansprechpartner
Termine für Begehungen stimmen Sie mit Dipl.-Ing. Andreas Müller ab.
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Andreas Müller
Inhaber · Fachkraft für Arbeitssicherheit
- E-Mail: info@konzeptico.de
Für wen
Begehungen brauchen alle Betriebe. Besonders viele Prüfpunkte haben:
- Pflege und Altenhilfe: Wohnbereiche, Nachtdienst, Küche, Wäscherei, Reinigung und Haustechnik
- Feuerwehren und Kommunen: Fahrzeughalle, Umkleiden, Atemschutzwerkstatt und Außenbereiche
- Kitas, Kinder- und Jugendhilfe, Schulen: Gruppenräume, Außengelände, Küchen und Schlafräume
- Handwerk: Maschinen, Absaugung, Gefahrstofflager und Elektrik
- Verwaltung, Handel und Dienstleistung: Büros, Lager, Verkaufsflächen und Sozialräume
Einen Überblick über alle Branchen finden Sie unter Branchen.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Grundlagen für diese Leistung. Wir verlinken auf die amtlichen bzw. offiziellen Quellen; maßgeblich ist jeweils die geltende Fassung, bei DGUV-Vorschriften die Fassung Ihres Unfallversicherungsträgers.
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) – § 6 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a – regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Anforderungen an Arbeitsstätten, Verkehrs- und Fluchtwege
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Arbeitsmittel und ihre Prüfung
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – Lagerung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- Biostoffverordnung (BioStoffV) – Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, z. B. in Pflege und Reinigung
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), BAuA – u. a. ASR A1.3 Sicherheitskennzeichnung, ASR A2.2 Brandschutz, ASR A2.3 Fluchtwege
- DGUV-Regelwerk (Vorschriften, Regeln, Informationen, Grundsätze) – u. a. DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
Häufige Fragen
Wie oft sollten Begehungen stattfinden?
Das hängt von Gefährdungen, Betriebsgröße und Betreuungsumfang ab. Viele Betriebe planen mindestens eine Begehung je Standort und Jahr, gefährdungsreiche Bereiche häufiger. Den Rhythmus legen wir im Jahresplan fest.
Wer sollte bei der Begehung dabei sein?
Mindestens eine Person, die über Maßnahmen entscheiden oder sie veranlassen kann, etwa die Einrichtungs- oder Bereichsleitung. Sinnvoll sind auch Sicherheitsbeauftragte oder die Haustechnik.
Bekommen wir die internen Notizen der Fachkraft?
Nein. Interne Notizen und als intern markierte Fotos erscheinen nie in der Kundenfassung. Sie erhalten nur geprüfte Feststellungen.
Ersetzt die Begehung die Prüfung unserer Anlagen?
Nein. Wir erkennen offensichtliche Mängel und fehlende Nachweise. Vorgeschriebene Prüfungen führen befähigte Personen, Sachkundige oder Prüfsachverständige durch.
Verwandte Leistungen
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2: Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung.
Externer Brandschutzbeauftragter
Organisatorischer Brandschutz mit festem Ansprechpartner: Begehungen, Brandschutzordnung, Übungen, Mängelverfolgung.
Prüf- und Fristenmanagement
Prüf- und Fristenplan mit Ampel für Prüfungen, Unterweisungen und Fortbildungen.
Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung je Arbeitsbereich mit Branchenvorlagen, Risikobewertung und Maßnahmenplan.
Sprechen Sie mit uns über Ihren Betrieb
Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb, die Zahl der Beschäftigten und Ihr Anliegen. Wir melden uns mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen.

