Arbeitsschutz · Pflichtdokument
Gefährdungsbeurteilung
Wir erstellen mit Ihnen die Gefährdungsbeurteilung je Arbeitsbereich – vorbefüllt aus Branchenvorlagen, vor Ort überprüft, bewertet und mit einem Maßnahmenplan, den Sie freigeben.
Worum es geht
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber die Gefährdungen bei der Arbeit ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, ihre Wirksamkeit überprüfen und das Ergebnis dokumentieren. Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße.
Zur Gefährdungsbeurteilung gehören mehrere Pflichtbausteine, die in der Praxis oft fehlen: die psychische Belastung, die anlassunabhängige Beurteilung nach Mutterschutzgesetz, die Arbeitsstätte einschließlich Bildschirmarbeit, Arbeitsmittel vor ihrer Verwendung, Telearbeitsplätze, Jugendliche, die Brandgefährdung als Grundlage für Feuerlöscher und Brandschutzhelfer sowie Lärm.
Ihre Freigabe
Die Gefährdungsbeurteilung bleibt Ihre: Sie beurteilen mit, entscheiden über Maßnahmen und geben die Dokumentation frei. Wir liefern Struktur, Fachwissen und die Dokumentation.
Unsere Leistung im Detail
Wir arbeiten mit einem Basismodul für jede Arbeitsstätte und Branchenprofilen, zum Beispiel für Pflege, Kitas, Jugendhilfe, Werkstätten, Feuerwehr, Verwaltung und verschiedene Handwerke. Die Leistung umfasst:
- Gliederung nach Arbeitsbereichen und Tätigkeiten, mehrere Branchenprofile je Betrieb möglich
- Gefährdungsfaktoren nach der Leitlinie der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (mechanisch, elektrisch, Gefahrstoffe, biologisch, Brand und Explosion, thermisch, physikalisch, Arbeitsumgebung, physische und psychische Belastung) sowie Organisation
- Kurzer Fragebogen vorab, damit vor Ort nur Abweichungen geprüft werden müssen
- Risikobewertung mit einer 5×5-Matrix aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere, vor und nach Maßnahmen
- Maßnahmen in der Rangfolge Substitution, technisch, organisatorisch, personenbezogen (STOP)
- Maßnahmenplan mit Verantwortlichen, Terminen und Wirksamkeitskontrolle
- Pflichtbeurteilungen: psychische Belastung, Mutterschutz, Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Jugendliche, Brandgefährdung, Lärm
- Übernahme von Feststellungen aus Begehungen
- Fortschreibung bei Unfällen, neuen Maschinen, neuen Stoffen oder geänderten Abläufen
So läuft es ab
Der Weg zur freigegebenen Gefährdungsbeurteilung:
- Branche und Bereiche: Wir ordnen Ihren Betrieb Branchenprofilen zu und legen die Arbeitsbereiche fest.
- Fragebogen: 10 bis 20 Fragen zu Ihren Tätigkeiten, Arbeitsmitteln und Stoffen.
- Entwurf: vorbefüllte Beurteilung je Arbeitsbereich, Herkunft jeder Zeile erkennbar.
- Vor-Ort-Prüfung: gemeinsam mit Führungskräften und Beschäftigten; Abweichungen werden ergänzt.
- Bewertung und Maßnahmen: Risiko vorher und nachher, Maßnahmen nach STOP mit Zuständigkeit und Termin.
- Bericht und Freigabe: durch den Arbeitgeber.
- Wirksamkeit und Fortschreibung: Maßnahmen bis „wirksam“ verfolgen, Anlässe einarbeiten.
Künftig können Sie die Gefährdungsbeurteilung auch im Kundenbereich gemeinsam mit uns bearbeiten und dort freigeben. Der Zugang erfolgt auf Einladung, der Start steht kurz bevor.
Was Sie erhalten
Sie erhalten eine vollständige, lesbare Dokumentation:
- GBU-Bericht als PDF: Deckblatt, Beteiligte, Methode, Tabellen je Arbeitsbereich, Maßnahmenplan, Pflichtbeurteilungen, Freigabevermerk
- Excel-Arbeitsmappe mit Bewertung, Maßnahmenplan und Risikomatrix für die eigene Steuerung
- konkrete Beispiele je Gefährdung, damit Führungskräfte die Inhalte in der Unterweisung nutzen können
- abgeleiteter Unterweisungs- und Prüfplan
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Andreas Müller berät Sie zu Umfang und Vorgehen.
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Andreas Müller
Inhaber · Fachkraft für Arbeitssicherheit
- E-Mail: info@konzeptico.de
Für wen
Branchenprofile liegen unter anderem für folgende Bereiche vor:
- Pflege und Altenhilfe: Alten- und Pflegeheim, ambulante Pflege – inklusive Nachtdienst, Biostoffe, Heben und Tragen, Gewalt und Aggression
- Kitas, Kinder- und Jugendhilfe, Schulen: Kindertageseinrichtungen, stationäre Jugendhilfe, Schulen
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Produktion, Förderbereich und Fahrdienst
- Feuerwehren und Kommunen: Fahrzeughalle, Atemschutzwerkstatt, Einsatz und Übung
- Handwerk: Tischlerei, Metallbau, Kfz, Elektro, Maler und Ausbau, Bäckerei
- Verwaltung, Handel und Dienstleistung: Büro und Telearbeit, Einzelhandel, Lager und Logistik, Gastronomie, Gebäudereinigung
Einen Überblick über alle Branchen finden Sie unter Branchen.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Grundlagen für diese Leistung. Wir verlinken auf die amtlichen bzw. offiziellen Quellen; maßgeblich ist jeweils die geltende Fassung, bei DGUV-Vorschriften die Fassung Ihres Unfallversicherungsträgers.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (einschließlich psychischer Belastung), § 6 Dokumentation
- Mutterschutzgesetz (MuSchG) – § 10 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, § 14 Information der Beschäftigten
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – § 3 Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten und Bildschirmarbeit
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – § 3 Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – § 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
- Biostoffverordnung (BioStoffV) – Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Biostoffen
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – § 28a Beurteilung der Arbeitsbedingungen für Jugendliche
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – § 3 Gefährdungsbeurteilung Lärm und Vibrationen
- Leitlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) – Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
Häufige Fragen
Wir haben schon eine Gefährdungsbeurteilung. Was passiert damit?
Wir sichten sie und übernehmen, was aktuell und brauchbar ist. Häufig fehlen einzelne Pflichtbausteine wie psychische Belastung oder Mutterschutz; diese ergänzen wir.
Wie viel Aufwand entsteht für unsere Führungskräfte?
Durch Fragebogen und vorbefüllte Entwürfe konzentriert sich die Arbeit vor Ort auf Abweichungen. Den Zeitbedarf schätzen wir im Angebot je Arbeitsbereich ab.
Muss die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig erneuert werden?
Sie ist bei Änderungen und Anlässen fortzuschreiben – etwa nach Unfällen, bei neuen Maschinen, Stoffen oder Abläufen – und regelmäßig auf Aktualität und Wirksamkeit zu prüfen.
Wie wird die psychische Belastung beurteilt?
Als eigener Baustein, zum Beispiel über moderierte Gespräche, Beobachtung oder Befragung. Welches Verfahren passt, stimmen wir mit Ihnen und, wo vorhanden, dem Betriebsrat ab.
Wer unterschreibt die Gefährdungsbeurteilung?
Der Arbeitgeber bzw. eine von ihm beauftragte verantwortliche Person gibt sie frei. Wir dokumentieren die Freigabe im Bericht.
Verwandte Leistungen
Arbeitsschutz- und Brandschutzbegehungen
Strukturierte Begehungen mit Fotodokumentation, Maßnahme, Frist und Rechtsgrundlage je Feststellung.
Gefahrstoffmanagement
Gefahrstoffverzeichnis, Substitutionsprüfung und Betriebsanweisungen auf Grundlage der Sicherheitsdatenblätter.
Unterweisungen und Schulungen
Unterweisungen nach Plan, Brandschutzunterweisung, Räumungsübungen und Nachweise mit Fälligkeiten.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2: Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung.
Sprechen Sie mit uns über Ihren Betrieb
Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb, die Zahl der Beschäftigten und Ihr Anliegen. Wir melden uns mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen.

