Brandschutz · Pläne
Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne
Wir erstellen und aktualisieren Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und der Vorgabe Ihrer Brandschutzdienststelle – und prüfen bei jeder Begehung, ob sie noch stimmen.
Worum es geht
Flucht- und Rettungspläne zeigen Beschäftigten und Besuchern im Gefahrfall den kürzesten sicheren Weg ins Freie, die Standorte von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie die Sammelstelle. Nach § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung sind sie erforderlich, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte es verlangen. Sie werden an geeigneten Stellen ausgehängt, und nach ihnen wird in angemessenen Abständen geübt.
Feuerwehrpläne richten sich an die Einsatzkräfte. Sie zeigen Zufahrten, Zugänge, Löschwasserentnahmestellen, Brandmeldezentrale, Absperreinrichtungen und besondere Gefahren. Ob ein Feuerwehrplan verlangt wird, ergibt sich meist aus der Baugenehmigung oder einer Auflage der Brandschutzdienststelle; Gestaltung und Inhalt richten sich nach deren Vorgaben.
Aktualität zählt
Pläne veralten schneller, als man denkt: nach Umbauten, neuer Raumnutzung, versetzten Feuerlöschern oder geänderter Sammelstelle. Ein veralteter oder falsch ausgerichteter Plan ist im Ernstfall gefährlich. Wir prüfen Standortbezug, Ausrichtung, Aktualität und Lesbarkeit bei jeder Begehung.
Unsere Leistung im Detail
Unsere Leistung rund um die Pläne:
- Flucht- und Rettungspläne als Geschosspläne im Format A3, farbig, mit Standortkennzeichnung „Sie sind hier“ und lagerichtiger Ausrichtung
- Folgepläne für weitere Standorte im selben Geschoss
- Feuerwehrpläne mit allgemeinem Teil, Übersichtsplan und Geschossplänen nach Gestaltungsrichtlinie der zuständigen Brandschutzdienststelle
- Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle, wenn Feuerwehrpläne einzureichen sind
- Lieferung als Druck und als PDF, auf Wunsch mit Klapprahmen
- Prüfung bestehender Pläne auf Aktualität und Übereinstimmung mit der Umgebung
- Hinweise zur Fluchtwegkennzeichnung und Sicherheitsbeleuchtung bei der Begehung
- Einbindung der Pläne in Räumungsübungen und Unterweisungen
So läuft es ab
Vom Grundriss zum ausgehängten Plan:
- Unterlagen: Sie stellen Grundrisse, Bestandspläne und, falls vorhanden, Brandschutzkonzept bereit.
- Begehung: Wir gleichen Pläne und Realität ab – Wege, Türen, Feuerlöscher, Erste Hilfe, Sammelstelle.
- Entwurf: Planerstellung nach DIN ISO 23601 bzw. DIN 14095 und den örtlichen Vorgaben.
- Prüfung durch Sie: Sie prüfen den Entwurf auf Korrektheit und bestätigen ihn.
- Abstimmung: Feuerwehrpläne legen wir bei Bedarf der Brandschutzdienststelle vor.
- Lieferung und Aushang: Druck, PDF und Aushang an den festgelegten Stellen.
- Üben und aktualisieren: Räumungsübung nach dem Plan; Überarbeitung bei Änderungen.
Was Sie erhalten
Sie erhalten einen vollständigen Plansatz:
- Flucht- und Rettungspläne je Geschoss und Standort, gedruckt und als PDF
- Feuerwehrplan-Satz in der von der Brandschutzdienststelle geforderten Form
- Aushangliste mit Standorten der Pläne
- Hinweise auf Abweichungen zwischen Plan und Gebäude
Ihr Ansprechpartner
Für Planaufträge und Abstimmungen ist Dipl.-Ing. Andreas Müller Ihr Ansprechpartner.
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Andreas Müller
Inhaber · Fachkraft für Arbeitssicherheit
- E-Mail: info@konzeptico.de
Für wen
Pläne werden überall dort gebraucht, wo sich Menschen nicht auskennen oder wo Gebäude verwinkelt sind:
- Pflege und Altenhilfe: große Gebäude mit Wohnbereichen, Nachtdienst und Bewohnern, die Unterstützung brauchen
- Kitas, Kinder- und Jugendhilfe, Schulen: Kitas, Schulen und Wohngruppen mit wechselnden Gruppen
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Produktionsbereiche und Förderbereiche
- Feuerwehren und Kommunen: kommunale Gebäude, Feuerwehrhäuser, Versammlungsstätten
- Verwaltung, Handel und Dienstleistung: Verwaltungsgebäude, Verkaufsflächen und Lager mit Besucherverkehr
Einen Überblick über alle Branchen finden Sie unter Branchen.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Grundlagen für diese Leistung. Wir verlinken auf die amtlichen bzw. offiziellen Quellen; maßgeblich ist jeweils die geltende Fassung, bei DGUV-Vorschriften die Fassung Ihres Unfallversicherungsträgers.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – § 4 Abs. 4 Flucht- und Rettungsplan, Anhang 2.3 Fluchtwege und Notausgänge
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), BAuA – ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“, ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – § 10 Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung
Häufige Fragen
Brauchen wir einen Flucht- und Rettungsplan?
Das hängt von Lage, Ausdehnung und Nutzung Ihrer Arbeitsstätte ab, und die Baugenehmigung kann ihn ausdrücklich verlangen. Wir bewerten das bei der Begehung.
Welche Normen gelten für die Gestaltung?
Die Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne nennen die ASR A2.3 und die ASR A1.3; die Gestaltungsgrundsätze enthält DIN ISO 23601. Feuerwehrpläne folgen DIN 14095 und der Gestaltungsrichtlinie Ihrer Brandschutzdienststelle. Normtexte geben wir nicht wieder, wir setzen sie um.
Wer ist für die Richtigkeit der Pläne verantwortlich?
Wir erstellen die Pläne auf Grundlage Ihrer Unterlagen und unserer Begehung. Die Prüfung auf Korrektheit erfolgt durch Sie als Auftraggeber, bevor die Pläne ausgehängt werden.
Wie oft müssen Pläne überarbeitet werden?
Immer dann, wenn sich etwas Relevantes ändert, zum Beispiel Raumnutzung, Wege, Ausstattung oder Sammelstelle. Bei jeder Begehung prüfen wir den Stand.
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