Dokumentation · Organisation
Arbeitsschutzausschuss und Fachberichte
Wir bereiten den Arbeitsschutzausschuss mit vor, berichten fachlich, halten Beschlüsse fest und verfolgen sie bis zur Umsetzung – damit die Sitzung ein Steuerungsinstrument wird und kein Pflichttermin bleibt.
Worum es geht
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten hat der Arbeitgeber nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Er berät Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Mitglieder sind der Arbeitgeber oder eine beauftragte Person, zwei vom Betriebs- oder Personalrat bestimmte Mitglieder, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Gute Ausschüsse arbeiten mit einer klaren Tagesordnung, einem Fachbericht zum Stand des Arbeitsschutzes und einer Beschlussliste, die von Sitzung zu Sitzung weitergeführt wird.
Für die Geschäftsführung ist der Ausschuss der Ort, an dem der Stand des Arbeitsschutzes regelmäßig sichtbar wird: Welche Mängel sind offen, wo häufen sich Unfälle, welche Prüfungen sind überfällig, welche Investitionen stehen an? Werden diese Fragen jedes Quartal strukturiert beantwortet, lassen sich Entscheidungen begründen und Prioritäten setzen – gegenüber Beschäftigten, Interessenvertretung und Aufsicht.
Eine typische Tagesordnung
| Punkt | Inhalt | Beitrag |
|---|---|---|
| 1 | Protokoll und offene Beschlüsse der letzten Sitzung | Beschlussliste |
| 2 | Unfallgeschehen und Beinaheunfälle seit der letzten Sitzung | Arbeitgeber, Fachkraft |
| 3 | Ergebnisse der Begehungen und Stand der Maßnahmen | Fachkraft |
| 4 | Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Prüffristen | Fachkraft |
| 5 | Arbeitsmedizinische Themen ohne Personenbezug | Betriebsarzt |
| 6 | Hinweise aus den Bereichen | Sicherheitsbeauftragte, Interessenvertretung |
| 7 | Beschlüsse, Zuständigkeiten, nächster Termin | alle |
Unsere Leistung im Detail
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir im Ausschuss:
- Vorschlag für die Tagesordnung mit festen und anlassbezogenen Punkten
- Fachbericht der Fachkraft: Begehungen, offene Mängel, Unfälle und Beinaheunfälle, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsstand, Prüffristen
- Bericht zum Prüf- und Fristenplan mit Ampel
- Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen, zum Beispiel zu Investitionen, Schutzausrüstung oder Organisation
- Teilnahme an der Sitzung und fachliche Beratung
- Protokoll mit Beschlüssen, Zuständigkeiten und Terminen
- Verfolgung der Beschlüsse bis zur nächsten Sitzung
- Abstimmung mit Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragten
Auch ohne Ausschusspflicht erstellen wir auf Wunsch einen jährlichen Fachbericht für die Geschäftsführung, der den Stand des Arbeitsschutzes und die wichtigsten Maßnahmen zusammenfasst.
So läuft es ab
Ein Sitzungszyklus läuft bei uns so ab:
- Jahresplanung: Sitzungstermine und Schwerpunktthemen für das Jahr festlegen.
- Vorbereitung: Tagesordnung, Fachbericht und Beschlussliste der letzten Sitzung.
- Sitzung: Bericht, Beratung, Beschlüsse mit Zuständigkeit und Termin.
- Protokoll: zeitnah nach der Sitzung an alle Mitglieder.
- Umsetzung: offene Beschlüsse verfolgen, bei Begehungen prüfen.
Was Sie erhalten
Sie erhalten eine durchgehende Dokumentation des Ausschusses:
- Tagesordnung und Sitzungsunterlagen
- Fachbericht als Fließtext mit Maßnahmen- und Beschlusstabelle
- Protokoll mit Beschlüssen, Zuständigkeiten und Folgeterminen
- fortlaufende Beschlussliste
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Andreas Müller nimmt als Fachkraft für Arbeitssicherheit an Ihren Sitzungen teil.
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Andreas Müller
Inhaber · Fachkraft für Arbeitssicherheit
- E-Mail: info@konzeptico.de
Für wen
Den Ausschuss begleiten wir bei Trägern und Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten, zum Beispiel:
- Pflege und Altenhilfe: Träger von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten
- Kitas, Kinder- und Jugendhilfe, Schulen: Träger mehrerer Kitas oder Jugendhilfeeinrichtungen
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Werkstätten mit Produktion und Förderbereichen
- Feuerwehren und Kommunen: Kommunen und kommunale Betriebe
- Verwaltung, Handel und Dienstleistung: Verwaltungen, Handels- und Dienstleistungsunternehmen
Ansprechpartner sind meist Geschäftsführung, Personalleitung oder die vom Arbeitgeber beauftragte Person, die den Ausschuss leitet.
Einen Überblick über alle Branchen finden Sie unter Branchen.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Grundlagen für diese Leistung. Wir verlinken auf die amtlichen bzw. offiziellen Quellen; maßgeblich ist jeweils die geltende Fassung, bei DGUV-Vorschriften die Fassung Ihres Unfallversicherungsträgers.
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) – § 11 Arbeitsschutzausschuss, § 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, § 10 Zusammenarbeit von Betriebsarzt und Fachkraft
- DGUV-Regelwerk (Vorschriften, Regeln, Informationen, Grundsätze) – DGUV Vorschrift 2 in der Fassung Ihres Unfallversicherungsträgers
- Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) – § 22 Sicherheitsbeauftragte
Häufige Fragen
Ab wann brauchen wir einen Arbeitsschutzausschuss?
Bei mehr als 20 Beschäftigten, soweit keine abweichende Regelung greift. Teilzeitkräfte werden dabei anteilig gezählt: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Wochenstunden mit 0,75.
Kann die Sitzung auch digital stattfinden?
Ja, Sitzungen per Videokonferenz sind in der Praxis üblich. Wichtig ist, dass alle Mitglieder teilnehmen können und Beschlüsse dokumentiert werden.
Wer leitet den Ausschuss?
Der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und berichtet, leitet aber nicht.
Wir haben mehrere Standorte. Brauchen wir mehrere Ausschüsse?
Das hängt von Ihrer Organisation und der Betriebsverfassung ab. Häufig gibt es einen Ausschuss für das Unternehmen, in dem die Standorte berichten. Wir gliedern den Fachbericht dann nach Standorten.
Was gehört nicht in das Protokoll?
Gesundheitsdaten einzelner Beschäftigter und vertrauliche Personalangelegenheiten. Unfälle und Maßnahmen werden sachlich und ohne unnötigen Personenbezug dokumentiert.
Verwandte Leistungen
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2: Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung.
Prüf- und Fristenmanagement
Prüf- und Fristenplan mit Ampel für Prüfungen, Unterweisungen und Fortbildungen.
Arbeitsschutz- und Brandschutzbegehungen
Strukturierte Begehungen mit Fotodokumentation, Maßnahme, Frist und Rechtsgrundlage je Feststellung.
Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt
Abstimmung mit Ihrem Betriebsarzt, Vorsorgeorganisation und Aufteilung der Grundbetreuung.
Sprechen Sie mit uns über Ihren Betrieb
Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb, die Zahl der Beschäftigten und Ihr Anliegen. Wir melden uns mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen.

