Dokumentation · Fristen
Prüf- und Fristenmanagement
Ein Prüf- und Fristenplan, der zeigt, was überfällig ist, was bald ansteht und was erledigt ist – für Prüfungen von Arbeitsmitteln und Anlagen, Unterweisungen, Fortbildungen und die Aktualität Ihrer Dokumente.
Worum es geht
In jedem Betrieb laufen Dutzende Fristen: elektrische Geräte und Anlagen, Leitern, Regale, Feuerlöscher, Brandschutztüren, kraftbetätigte Tore, Dienstfahrzeuge, Erste-Hilfe-Material, Ersthelfer-Fortbildungen, Unterweisungen, Brandschutzhelfer-Auffrischungen. Werden sie versäumt, fällt das oft erst bei einem Unfall oder einer Kontrolle auf.
Prüffristen lassen sich nicht pauschal aus einer Tabelle übernehmen. Nach der Betriebssicherheitsverordnung legt der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen von Arbeitsmitteln in der Gefährdungsbeurteilung fest, soweit keine verbindliche Höchstfrist gilt. Herstellerangaben, Vorschriften der Unfallversicherungsträger und Landesrecht kommen hinzu. Ein Fristenplan ist deshalb ein Steuerungsinstrument, keine Liste zum Abhaken.
Abgrenzung
Wir organisieren und überwachen Prüftermine. Die Prüfungen selbst führen befähigte Personen, Sachkundige oder Prüfsachverständige durch, die Sie beauftragen. Unsere Kontrollen bei Begehungen sind Sichtkontrollen.
Unsere Leistung im Detail
Der Prüf- und Fristenplan umfasst einen Standardkatalog, den wir an Ihren Betrieb anpassen:
- ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen
- Leitern und Tritte, Regale und Lagereinrichtungen
- Feuerlöscher, Brandschutztüren und Feststellanlagen, kraftbetätigte Türen und Tore
- Sicherheitseinrichtungen wie Sicherheitsbeleuchtung und Alarmierung
- Dienstfahrzeuge, Spiel- und Sportgeräte
- Erste-Hilfe-Material und Ersthelfer-Fortbildung, Brandschutzhelfer-Auffrischung
- Unterweisungen nach Unterweisungsplan
- Aktualität und Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung, Mutterschutz-Beurteilung
- Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen
- Trinkwasser und Legionellen, Vorsorgekartei in Abstimmung mit dem Betriebsarzt
Jeder Eintrag erhält eine Ampel – überfällig, bald fällig, fristgerecht oder ohne Termin – und eine klare Handlungsempfehlung, etwa „unverzüglich terminieren“.
So läuft es ab
So bauen wir Ihren Fristenplan auf und halten ihn aktuell:
- Erfassen: vorhandene Prüfnachweise, Wartungsverträge und Unterweisungslisten sichten.
- Festlegen: Prüfgegenstände, Fristen und Zuständigkeiten aus Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und Vorschriften ableiten.
- Plan erstellen: Fristen- und Unterweisungsplan je Standort.
- Überwachen: fällige Termine melden, Nachweise bei Begehungen kontrollieren.
- Berichten: Stand im Arbeitsschutzausschuss und für die Geschäftsführung.
Was Sie erhalten
Sie behalten den Überblick und können jederzeit Auskunft geben:
- Prüf- und Fristenplan als PDF mit Ampel und Kennzahlen
- Unterweisungsplan mit nächsten Fälligkeiten
- Liste überfälliger und bald fälliger Termine mit Handlungsempfehlung
- Bericht zum Fristenstand für den Arbeitsschutzausschuss
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Andreas Müller berät Sie bei der Festlegung der Fristen.
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Andreas Müller
Inhaber · Fachkraft für Arbeitssicherheit
- E-Mail: info@konzeptico.de
Für wen
Ein Fristenplan entlastet vor allem Betriebe mit vielen Standorten oder viel Technik:
- Kitas, Kinder- und Jugendhilfe, Schulen: viele Einrichtungen mit Spielgeräten, Küchen und Elektrogeräten
- Pflege und Altenhilfe: Pflegehilfsmittel, Sicherheitseinrichtungen und Wäscherei
- Feuerwehren und Kommunen: Fahrzeuge, Geräte, Leitern und Gebäudetechnik
- Handwerk: Maschinen, Elektrowerkzeuge, Leitern und Regale
- Verwaltung, Handel und Dienstleistung: Elektrogeräte, Regale und Flurförderzeuge im Lager
Einen Überblick über alle Branchen finden Sie unter Branchen.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Grundlagen für diese Leistung. Wir verlinken auf die amtlichen bzw. offiziellen Quellen; maßgeblich ist jeweils die geltende Fassung, bei DGUV-Vorschriften die Fassung Ihres Unfallversicherungsträgers.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – § 3 Abs. 6 Festlegung von Art, Umfang und Fristen der Prüfungen, § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), BAuA – TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln, TRBS 1203 befähigte Personen
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – § 4 Abs. 3 Prüfung von Sicherheitseinrichtungen
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), BAuA – u. a. ASR A2.2 Brandschutz, ASR A1.7 „Türen und Tore“
- DGUV-Regelwerk (Vorschriften, Regeln, Informationen, Grundsätze) – u. a. DGUV Vorschrift 3 (elektrische Anlagen und Betriebsmittel), DGUV Vorschrift 70 (Fahrzeuge)
Häufige Fragen
Können Sie uns eine Tabelle mit allen Prüffristen geben?
Eine Übersicht üblicher Fristen finden Sie unter Prüffristen im Überblick. Für Ihren Betrieb legen wir die Fristen jedoch anhand Ihrer Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerangaben und der Vorschriften fest.
Führen Sie die Prüfungen selbst durch?
Nein. Wir organisieren und überwachen die Termine und kontrollieren bei Begehungen, ob Nachweise vorliegen. Die Prüfungen führen befähigte Personen oder Fachfirmen durch.
Wie erfahren wir von fälligen Terminen?
Über den Fristenplan, bei Begehungen und im Arbeitsschutzausschuss. Künftig sehen Sie Termine auch im Kundenbereich, der auf Einladung zugänglich sein wird.
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