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Arbeitsschutz · Zusammenarbeit

Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt

Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt teilen sich die Betreuung Ihres Betriebs. Wir stimmen uns mit Ihrem Betriebsarzt ab, koordinieren die Vorsorge organisatorisch und halten die Schnittstellen sauber.

Worum es geht

Das Arbeitssicherheitsgesetz verlangt neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit auch die Bestellung eines Betriebsarztes. Beide teilen sich die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2; jeder Leistungserbringer übernimmt einen Mindestanteil von 20 %. Die betriebsspezifische Betreuung wird je nach Thema dem einen oder anderen zugeordnet.

Für die arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie unterscheidet zwischen Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge. Welche Vorsorge für welche Tätigkeit nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Wer übernimmt was?

ThemaBetriebsarztFachkraft für Arbeitssicherheit (konzeptico)
Arbeitsmedizinische Vorsorgeführt durch, berät Beschäftigtebenennt Anlässe aus der Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilungberät zu gesundheitlichen Fragenberät, bereitet vor, dokumentiert
Begehungennach Bedarf, z. B. bei Hautschutz oder Ergonomieregelmäßig, mit Protokoll
Wiedereingliederung, individuelle Beratungzuständignicht zuständig
Vorsorgekarteiärztliche UnterlagenErinnerung im Fristenplan

Klare Abgrenzung

konzeptico erbringt keine arbeitsmedizinischen Leistungen. Die betriebsärztliche Betreuung stellen Sie als Auftraggeber sicher. Wir koordinieren und arbeiten mit Ihrem Betriebsarzt zusammen. Gesundheitsdaten Ihrer Beschäftigten – Diagnosen oder Befunde – gehören nicht in unsere Arbeitsakte.

Unsere Leistung im Detail

In der Zusammenarbeit übernehmen wir:

  • Aufteilung der Grundbetreuung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt
  • Übergabe von Vorsorgehinweisen aus der Gefährdungsbeurteilung an den Betriebsarzt
  • organisatorische Übersicht: welche Tätigkeiten Pflicht- oder Angebotsvorsorge auslösen
  • Erinnerung an die Pflege der Vorsorgekartei im Prüf- und Fristenplan
  • gemeinsame Begehungen, wenn medizinische Fragen zu klären sind
  • Abstimmung zu Mutterschutz, Hautschutz, Infektionsschutz und psychischer Belastung
  • gemeinsame Berichte im Arbeitsschutzausschuss
  • Hinweise, wenn noch kein Betriebsarzt bestellt ist

So läuft es ab

So sorgen wir für eine reibungslose Zusammenarbeit:

  1. Bestandsaufnahme: Ist ein Betriebsarzt bestellt? Wie ist die Grundbetreuung aufgeteilt?
  2. Abstimmung: Kontakt mit Ihrem Betriebsarzt, Absprache von Aufgaben und Terminen.
  3. Vorsorgeanlässe: aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten und übergeben.
  4. Organisation: Termine und Vorsorgekartei im Fristenplan verankern.
  5. Gemeinsam berichten: im Arbeitsschutzausschuss bzw. gegenüber der Geschäftsführung.

Was Sie erhalten

Sie erhalten eine klare Schnittstelle zwischen sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Betreuung:

  • Übersicht der Aufteilung der Grundbetreuung
  • Liste der Tätigkeiten mit Vorsorgeanlass aus der Gefährdungsbeurteilung
  • Prüfpunkt Vorsorgekartei im Fristenplan
  • abgestimmte Maßnahmen in Begehungsprotokollen und Ausschussberichten

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Andreas Müller stimmt sich mit Ihrem Betriebsarzt ab.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Andreas Müller

Inhaber · Fachkraft für Arbeitssicherheit

Für wen

Die Schnittstelle zur Arbeitsmedizin ist besonders wichtig bei:

Einen Überblick über alle Branchen finden Sie unter Branchen.

Häufige Fragen

Bieten Sie auch arbeitsmedizinische Betreuung an?

Nein. Wir sind als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig. Die betriebsärztliche Betreuung erbringt Ihr Betriebsarzt; wir arbeiten mit ihm zusammen.

Können Sie uns einen Betriebsarzt vermitteln?

Wir können Ihnen sagen, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, und die Zusammenarbeit vorbereiten.

Erhalten Sie Befunde unserer Beschäftigten?

Nein. Ergebnisse der Vorsorge unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Wir erhalten nur, was für Maßnahmen im Arbeitsschutz nötig ist, etwa allgemeine Hinweise ohne Personenbezug.

Wie wird die Grundbetreuung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft aufgeteilt?

Die Gesamteinsatzzeit ergibt sich aus Betreuungsgruppe und Beschäftigtenzahl. Jeder Leistungserbringer übernimmt mindestens 20 %; den Rest teilen Sie nach Bedarf auf. Die frühere Untergrenze von 0,2 Stunden je Beschäftigten ist in der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 entfallen; maßgeblich ist die Fassung Ihres Trägers. Wir schlagen eine Aufteilung vor, die zu Ihren Gefährdungen passt.

Was ist mit Mutterschutz?

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Mutterschutzgesetz ist Teil der Gefährdungsbeurteilung, die wir mit Ihnen erstellen. Bei Fragen zur individuellen Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau ist der Betriebsarzt einzubeziehen.

Verwandte Leistungen

Sprechen Sie mit uns über Ihren Betrieb

Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb, die Zahl der Beschäftigten und Ihr Anliegen. Wir melden uns mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen.