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Wissen

Wissen zu Arbeitsschutz und Brandschutz

Kompakte Ratgeber für Arbeitgeber, Führungskräfte und Einrichtungsleitungen: Was die Vorschriften verlangen, wie Sie vorgehen und wo die offiziellen Quellen stehen.

So nutzen Sie die Ratgeber

Die Ratgeber erklären zentrale Pflichten im Arbeitsschutz und Brandschutz in verständlicher Sprache. Jeder Ratgeber nennt die Rechtsgrundlagen, verlinkt die amtlichen Fassungen und zeigt typische Fehler aus der Praxis. Zahlen und Fristen nennen wir nur, wenn sie in einer Vorschrift oder Technischen Regel stehen; wo der Arbeitgeber selbst festlegen muss, sagen wir das.

  • Stand der Inhalte: November 2026
  • Quellen: gesetze-im-internet.de, BAuA, DGUV
  • Keine Rechtsberatung: maßgeblich sind die amtlichen Texte und Ihr Unfallversicherungsträger

Die Ratgeber sind in drei Bereiche gegliedert: Arbeitsschutz mit Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Gefahrstoffen, Brandschutz von der Brandschutzordnung bis zur Brandschutztechnik und Organisation mit Pflichten, Prüffristen und dem Umfang der Betreuung. Wer Unterstützung bei der Umsetzung sucht, findet sie unter Leistungen.

Direkt zum Glossar mit den wichtigsten Begriffen und Abkürzungen.

Arbeitsschutz

Brandschutz

Organisation

Glossar

Die wichtigsten Begriffe und Abkürzungen aus Arbeitsschutz und Brandschutz, kurz erklärt.

Gesetze, Verordnungen und Regeln

ArbSchG
Arbeitsschutzgesetz. Grundgesetz des betrieblichen Arbeitsschutzes mit Pflichten zu Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmen, Notfallorganisation und Unterweisung.
ASiG
Arbeitssicherheitsgesetz. Regelt die Bestellung und Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie den Arbeitsschutzausschuss.
ArbStättV
Arbeitsstättenverordnung. Anforderungen an Arbeitsstätten, etwa Fluchtwege, Beleuchtung, Sanitärräume und Bildschirmarbeit.
ASR
Technische Regeln für Arbeitsstätten. Konkretisieren die ArbStättV, z. B. ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“. Herausgegeben über die BAuA.
BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung. Sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und Prüfung von Anlagen.
TRBS
Technische Regeln für Betriebssicherheit. Konkretisieren die BetrSichV, etwa zu Prüfungen.
GefStoffV
Gefahrstoffverordnung. Schutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
TRGS
Technische Regeln für Gefahrstoffe. Konkretisieren die GefStoffV, z. B. TRGS 510 zur Lagerung.
DGUV Vorschrift 1
Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ mit Pflichten u. a. zur Unterweisung und zur Ersten Hilfe.
DGUV Vorschrift 2
Unfallverhütungsvorschrift zum Umfang der Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
DGUV Vorschrift 3
Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, u. a. zu Prüfungen.
Unfallversicherungsträger
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Erlässt Unfallverhütungsvorschriften, berät und überwacht; zuständig nach Bescheid.

Rollen und Gremien

Arbeitgeber
Trägt die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz. In Unfallverhütungsvorschriften auch „Unternehmer“ genannt.
SiFa
Fachkraft für Arbeitssicherheit. Berät und unterstützt den Arbeitgeber nach § 6 ASiG; bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei.
Betriebsarzt
Berät zu Gesundheitsschutz und führt die arbeitsmedizinische Vorsorge durch.
Sicherheitsbeauftragte
Beschäftigte, die den Arbeitgeber bei der Unfallverhütung unterstützen und auf Mängel aufmerksam machen; zu bestellen ab regelmäßig 50 Beschäftigten, bei besonderer Gefährdung bereits ab 21 (§ 22 SGB VII).
ASA
Arbeitsschutzausschuss. Gremium in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten; tagt mindestens vierteljährlich (§ 11 ASiG).
BSB
Brandschutzbeauftragte bzw. Brandschutzbeauftragter. Berät den Arbeitgeber zum betrieblichen Brandschutz; nicht allgemein vorgeschrieben.
Brandschutzhelfer
Beschäftigte, die im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen geübt sind; in der Regel 5 % der Beschäftigten (ASR A2.2).
Ersthelfer
Ausgebildete Beschäftigte für die Erste Hilfe; Zahl nach § 26 DGUV Vorschrift 1, Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre.
Befähigte Person
Person, die durch Ausbildung, Erfahrung und zeitnahe Tätigkeit Prüfungen nach der BetrSichV durchführen darf.

Instrumente und Dokumente

GBU
Gefährdungsbeurteilung. Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen mit Festlegung von Maßnahmen (§§ 5, 6 ArbSchG).
STOP-Prinzip
Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Substitution, Technik, Organisation, Personenbezogen.
Unterweisung
Arbeitsplatzbezogene Information der Beschäftigten über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen; in der Regel mindestens jährlich.
Betriebsanweisung
Schriftliche, arbeitsplatzbezogene Anweisung zu Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhalten im Notfall, z. B. für Gefahrstoffe oder Maschinen.
SDB
Sicherheitsdatenblatt. Vom Lieferanten bereitgestellte Information zu einem Stoff oder Gemisch (Art. 31 REACH).
Gefahrstoffverzeichnis
Liste der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe mit Pflichtangaben (§ 6 Abs. 12 GefStoffV).
Brandschutzordnung
Regeln zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall, gegliedert in Teil A, B und C.
Flucht- und Rettungsplan
Aushang mit Grundriss, Fluchtwegen, Standort und Verhaltensregeln; erforderlich, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung es verlangen.
Feuerwehrplan
Plansatz für die Einsatzkräfte der Feuerwehr, meist als Auflage der Brandschutzdienststelle.
Prüf- und Fristenplan
Übersicht aller wiederkehrenden Prüfungen, Unterweisungen und Fortbildungen mit Fälligkeiten.

Brandschutz im Betrieb

Räumungsübung
Übung, bei der eine Arbeitsstätte geordnet verlassen wird; die ASR A2.3 spricht von Evakuierungsübung.
Sammelstelle
Gekennzeichneter Ort außerhalb des Gebäudes, an dem die Vollzähligkeit festgestellt wird.
Entstehungsbrand
Brand in der Anfangsphase, der noch mit Feuerlöschern bekämpft werden kann.
Brandgefährdung
Nach ASR A2.2 normal (vergleichbar mit Büronutzung) oder erhöht.
Löschmitteleinheit (LE)
Hilfsgröße, um das Löschvermögen unterschiedlicher Feuerlöscher vergleichbar zu machen.
Feststellanlage
Zugelassene Einrichtung, die eine Brandschutztür offen hält und im Brandfall selbsttätig schließt.
Sicherheitskennzeichnung
Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen nach ASR A1.3.

Hinweis

Die Ratgeber geben einen allgemeinen Überblick (Stand: November 2026) und sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die amtlichen Fassungen der Vorschriften und die Unfallverhütungsvorschriften Ihres Unfallversicherungsträgers. Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz liegt beim Arbeitgeber.

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