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Dokumentation · Pflichtdokumente

Betriebsanweisungen und Aushänge

Betriebsanweisungen, Aushänge und weitere Pflichtdokumente in einheitlicher Gliederung, vorbefüllt mit Ihren Angaben und vorbereitet zur Freigabe – mit einem Überblick, was vorhanden ist und was fehlt.

Worum es geht

Betriebsanweisungen übersetzen die Gefährdungsbeurteilung in klare Regeln für den Arbeitsplatz: Welche Gefahren bestehen, wie schütze ich mich, was tue ich bei Störungen, wie leiste ich Erste Hilfe, wie entsorge ich richtig. Verlangt werden sie unter anderem für Gefahrstoffe, Biostoffe, bestimmte Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung.

Dazu kommen Aushänge, die im Notfall schnell erfasst werden müssen – etwa „Verhalten im Brandfall“ oder „Verhalten bei Unfällen“ mit Notruf, Ersthelfern und Sammelstelle – sowie weitere Nachweise wie Benennungen von Ersthelfern und Brandschutzhelfern. In vielen Betrieben sind diese Dokumente über Jahre gewachsen, uneinheitlich und teilweise veraltet.

Wir führen für jeden Kunden eine Pflichtliste mit derzeit 17 Dokumentarten und einer Ampel: vorhanden, als Entwurf, fehlt, außerhalb unserer Dokumentation geführt oder nur unter Bedingungen erforderlich. So sehen Sie auf einen Blick, wo Handlungsbedarf besteht.

Unsere Leistung im Detail

Zu den Dokumenten, die wir erstellen oder prüfen, gehören:

  • Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Biostoffe, Maschinen und Arbeitsmittel sowie persönliche Schutzausrüstung
  • einheitliche Gliederung: Anwendungsbereich, Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten bei Störungen, Erste Hilfe, Entsorgung und Instandhaltung, Freigabe
  • Aushang „Verhalten im Brandfall“ und Aushang „Verhalten bei Unfällen – Erste Hilfe“ mit Ihren Angaben zu Notruf, Ersthelfern und Sammelstelle
  • Gefahrstoffverzeichnis und Substitutionsvermerk
  • Benennung von Ersthelfern und Brandschutzhelfern
  • Unterweisungsnachweise zu Gefahrstoffen und Brandschutz
  • Alarm- und Notfallplan; Hinweise zu Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungsplan und Feuerwehrplan, soweit erforderlich
  • Übersicht über Prüfnachweise von Sicherheitseinrichtungen

Alle Texte formulieren wir selbst. Inhalte aus DGUV-, DIN- oder Verlagsschriften übernehmen wir nicht, wir verweisen auf sie.

So läuft es ab

So entsteht Ihre Dokumentenbasis:

  1. Bestandsaufnahme: vorhandene Anweisungen und Aushänge sichten, Pflichtliste mit Ampel anlegen.
  2. Prioritäten: fehlende und veraltete Dokumente nach Gefährdung ordnen.
  3. Entwürfe: aus Vorlagen erstellen, vorbefüllt mit Daten aus Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstofferfassung und Standort.
  4. Prüfung durch Sie: betriebliche Angaben wie Notrufnummern, Namen und Sammelstellen bestätigen.
  5. Freigabe: Sie geben frei; erst dann gilt das Dokument.
  6. Bekanntmachen und unterweisen: aushängen, zugänglich machen, Beschäftigte unterweisen.
  7. Aktuell halten: bei Änderungen an Stoffen, Arbeitsmitteln oder Organisation überarbeiten.

Aushänge mit Notfallangaben erstellen wir nur, wenn Notruf, Ersthelfer und Sammelstelle vollständig angegeben sind. Ein Aushang mit Lücken hilft im Ernstfall niemandem.

Was Sie erhalten

Sie erhalten druckfertige und digital nutzbare Dokumente:

  • Pflichtliste mit Ampelstatus je Dokumentart
  • Betriebsanweisungen als PDF mit fester Nummer und Freigabefeld
  • Aushänge für Brandfall und Unfall mit Ihren Angaben
  • Benennungen und Nachweisvorlagen
  • Hinweise, welche Dokumente bei Ihnen unter Bedingungen erforderlich sind

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Andreas Müller stimmt mit Ihnen ab, welche Dokumente zuerst gebraucht werden.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Andreas Müller

Inhaber · Fachkraft für Arbeitssicherheit

Für wen

Eine einheitliche Dokumentenbasis lohnt sich besonders für Träger mit mehreren Standorten und für Betriebe mit vielen Arbeitsmitteln:

Einen Überblick über alle Branchen finden Sie unter Branchen.

Häufige Fragen

Gibt es eine Pflicht zu bestimmten Rahmenfarben?

Nein. Farbige Rahmen sind gängige Praxis – etwa orange für Gefahrstoffe, blau für Arbeitsmittel und Schutzausrüstung, rot für den Brandfall, grün für Erste Hilfe –, aber keine Vorschrift. Wir halten uns an diese Praxis, weil sie die Orientierung erleichtert.

Verwenden Sie Sicherheitszeichen in den Dokumenten?

GHS-Piktogramme für Gefahrstoffe ja. Sicherheitszeichen nach ISO 7010 setzen wir nur ein, wenn die Nutzungsrechte geklärt sind.

Wer ist für die Aktualität verantwortlich?

Der Arbeitgeber. Wir weisen bei Begehungen und im Fristenplan auf veraltete Dokumente hin und überarbeiten sie auf Wunsch.

Können Sie bestehende Betriebsanweisungen übernehmen?

Ja. Wir prüfen sie auf Vollständigkeit und Aktualität und überführen sie bei Bedarf in die einheitliche Gliederung.

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Sprechen Sie mit uns über Ihren Betrieb

Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb, die Zahl der Beschäftigten und Ihr Anliegen. Wir melden uns mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen.