Arbeitsschutz und Brandschutz · Qualifikation
Unterweisungen und Schulungen
Unterweisungen nach Plan, mit passenden Inhalten für jede Tätigkeit und mit sauberem Nachweis – vom allgemeinen Arbeitsschutz über Gefahrstoffe bis zum Verhalten im Brandfall und zur Räumungsübung.
Worum es geht
Beschäftigte müssen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterwiesen werden: vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und danach regelmäßig, in vielen Fällen mindestens jährlich. Die Unterweisung bezieht sich auf den konkreten Arbeitsplatz und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Für Jugendliche gilt ein halbjährlicher Rhythmus.
Neben der allgemeinen Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz verlangen mehrere Verordnungen eigene Unterweisungen: zu Gefahrstoffen, Biostoffen, Arbeitsmitteln, persönlicher Schutzausrüstung und zum Verhalten im Brandfall. Bei Leiharbeit unterweist der Entleiher. Die Unterweisung ist Aufgabe des Arbeitgebers und der Führungskräfte – wir unterstützen mit Inhalten, Durchführung und Nachweisen.
Unsere Leistung im Detail
Unser Angebot umfasst:
- Unterweisungsplan je Kunde mit Themen, Zielgruppen und Fälligkeiten
- Allgemeiner Arbeitsschutz für alle Beschäftigten
- Brandschutz und Verhalten im Brandfall, einschließlich Fluchtwege und Sammelstelle
- Gefahrstoffe anhand der Betriebsanweisungen, Biostoffe, Haut- und Infektionsschutz
- Gewalt, Aggression und Deeskalation; Alleinarbeit, Nachtbereitschaft und Notfallorganisation
- Bildschirmarbeit, Telearbeit, Elektrogeräte, Leitern und Tritte
- Fahrerunterweisung für Dienstfahrzeuge, Einweisung von Fremdfirmen, Information zum Mutterschutz
- Unterweisung von Führungskräften zu ihren Pflichten im Arbeitsschutz
- Planung, Begleitung und Auswertung von Räumungs- und Evakuierungsübungen
- Organisation von Brandschutzhelfern; Aus- und Fortbildung, soweit vereinbart
Ob wir die Ausbildung von Brandschutzhelfern mit praktischer Löschübung selbst durchführen oder mit einem Partner organisieren, vereinbaren wir im Einzelfall.
So läuft es ab
So organisieren wir die Unterweisung in Ihrem Betrieb:
- Bedarf ermitteln: aus Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Tätigkeiten.
- Unterweisungsplan: Themen, Zielgruppen, Rhythmus und Verantwortliche festlegen.
- Inhalte vorbereiten: arbeitsplatzbezogen, verständlich, mit Beispielen aus Ihrem Betrieb.
- Durchführen: durch uns vor Ort oder durch Ihre Führungskräfte mit unseren Unterlagen.
- Nachweisen: Thema, Datum, Unterweisende, Teilnehmende mit Unterschrift.
- Fälligkeiten verfolgen: nächste Termine im Prüf- und Fristenplan.
Was Sie erhalten
Sie erhalten belastbare Nachweise und einen Plan für das ganze Jahr:
- Unterweisungsplan mit Themen, Zielgruppen und Fälligkeiten
- Unterweisungsunterlagen für Ihre Führungskräfte
- Unterweisungsnachweise mit Bezug zur Betriebsanweisung und nächster Fälligkeit
- Protokolle und Auswertungen von Räumungsübungen
- Übersicht der benannten Brandschutzhelfer und ihrer Auffrischungen
Ihr Ansprechpartner
Termine für Unterweisungen und Übungen plant Dipl.-Ing. Andreas Müller mit Ihnen.
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Andreas Müller
Inhaber · Fachkraft für Arbeitssicherheit
- E-Mail: info@konzeptico.de
Für wen
Unterweisungen betreffen alle Beschäftigten. Besondere Themen haben:
- Pflege und Altenhilfe: Nachtdienst, Alleinarbeit, Deeskalation, Biostoffe und Räumung mit nicht selbstrettungsfähigen Personen
- Kitas, Kinder- und Jugendhilfe, Schulen: Gewalt und Aggression, Aufsicht im Notfall, Räumung mit Kindergruppen
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung: leichte Sprache, Maschinen, Räumung mit Unterstützungsbedarf
- Feuerwehren und Kommunen: Arbeitsmittel, Fahrzeuge, persönliche Schutzausrüstung
- Handwerk: Maschinen, Gefahrstoffe, Lärm, Leitern
Einen Überblick über alle Branchen finden Sie unter Branchen.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Grundlagen für diese Leistung. Wir verlinken auf die amtlichen bzw. offiziellen Quellen; maßgeblich ist jeweils die geltende Fassung, bei DGUV-Vorschriften die Fassung Ihres Unfallversicherungsträgers.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – § 12 Unterweisung
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – § 6 Unterweisung, insbesondere zu Brandschutz und Fluchtwegen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – § 14 Abs. 2 Unterweisung zu Gefahrstoffen
- Biostoffverordnung (BioStoffV) – § 14 Unterweisung zu Biostoffen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – § 12 Unterweisung zu Arbeitsmitteln
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – § 29 Unterweisung Jugendlicher
- DGUV-Regelwerk (Vorschriften, Regeln, Informationen, Grundsätze) – DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 4 Unterweisung
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), BAuA – ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ (Brandschutzhelfer, Unterweisung)
Häufige Fragen
Wie oft muss unterwiesen werden?
Vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und danach regelmäßig – für viele Themen mindestens jährlich, für Jugendliche mindestens halbjährlich.
Reicht eine digitale Unterweisung?
Für allgemeine Inhalte kann sie ergänzen. Zu Gefahrstoffen verlangt die Gefahrstoffverordnung eine mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung. Wir empfehlen, den Arbeitsplatzbezug immer persönlich herzustellen und Fragen zuzulassen.
Wie viele Brandschutzhelfer brauchen wir?
Die ASR A2.2 nennt als Richtwert in der Regel einen Anteil von 5 % der Beschäftigten; bei erhöhter Brandgefährdung, vielen Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Schichtbetrieb mehr. Wichtig ist, dass in jeder Schicht genug Brandschutzhelfer anwesend sind.
Wie oft finden Räumungsübungen statt?
Das richtet sich nach Gefährdungsbeurteilung, Auflagen und Art der Einrichtung. Nach der ASR A2.3 haben sich Abstände von 2 bis 5 Jahren bewährt, wenn ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist; Bauordnungsrecht, Auflagen oder die Art der Einrichtung können kürzere Abstände verlangen. In Einrichtungen mit besonderen Personengruppen ist die Abstimmung mit der Feuerwehr sinnvoll.
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Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb, die Zahl der Beschäftigten und Ihr Anliegen. Wir melden uns mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen.

