Arbeitsschutz · Gefahrstoffe
Gefahrstoffmanagement
Vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung: Wir erfassen Ihre Gefahrstoffe je Arbeitsbereich, prüfen Ersatzmöglichkeiten und erstellen Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisungen zur Freigabe.
Worum es geht
Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Klebstoffe, Lacke, Kraftstoffe, Laborchemikalien: In fast jedem Betrieb werden Gefahrstoffe verwendet. Die Gefahrstoffverordnung verlangt dafür eine eigene Gefährdungsbeurteilung, eine Prüfung von Ersatzstoffen oder -verfahren, ein Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen und eine regelmäßige Unterweisung.
Ausgangspunkt ist das Sicherheitsdatenblatt. Es wird vom Hersteller oder Lieferanten erstellt und muss Ihnen zur Verfügung gestellt werden; Ihre Beschäftigten müssen Zugang dazu haben. Aus den Angaben des Sicherheitsdatenblatts – etwa Gefahren, Erste Hilfe, Lagerung, Schutzausrüstung und Entsorgung – entstehen die betrieblichen Dokumente.
Wer macht was
Sicherheitsdatenblätter beschaffen und aktuell halten Sie bzw. Ihr Einkauf. Wir werten sie aus und erstellen daraus Verzeichnis, Betriebsanweisungen und Substitutionsvermerk; freigegeben werden die Dokumente durch Sie.
Unsere Leistung im Detail
Unsere Leistung im Gefahrstoffmanagement umfasst:
- Erfassung je Arbeitsbereich: Produkt, Lieferant, Stand und Ablage des Sicherheitsdatenblatts, Signalwort, H- und P-Sätze, GHS-Piktogramme
- Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung, Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe und Entsorgung aus dem Sicherheitsdatenblatt
- Substitutionsprüfung: Gibt es weniger gefährliche Stoffe oder Verfahren? Ergebnis als dokumentierter Vermerk
- Gefahrstoffverzeichnis mit den Pflichtangaben und Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt
- Betriebsanweisungen je Stoff oder Stoffgruppe in einheitlicher Gliederung
- Unterweisung der Beschäftigten anhand der Betriebsanweisungen mit Nachweis
- Kontrolle bei Begehungen: Kennzeichnung, Lagerung, Zusammenlagerung, Umfüllen, Behälter
- Hinweise auf weitere Pflichten, etwa Explosionsschutz oder Verzeichnis exponierter Beschäftigter, wenn die Beurteilung dies ergibt
So läuft es ab
So bringen wir Ordnung in den Gefahrstoffbestand:
- Bestand erfassen: Begehung der Lager- und Arbeitsbereiche, Liste aller Produkte.
- Sicherheitsdatenblätter: fehlende oder veraltete Blätter benennen, Sie fordern sie beim Lieferanten an.
- Einstufung übernehmen: Gefahren, Kennzeichnung und Schutzmaßnahmen aus dem Sicherheitsdatenblatt.
- Substitution prüfen: Ersatzstoffe und -verfahren bewerten und dokumentieren.
- Maßnahmen festlegen: nach der Rangfolge Substitution, Technik, Organisation, Person.
- Dokumente erstellen: Verzeichnis und Betriebsanweisungen als Entwurf.
- Freigabe und Bekanntmachung: Sie geben frei, die Dokumente werden zugänglich gemacht.
- Unterweisen und fortschreiben: vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich, bei neuen Stoffen sofort.
Was Sie erhalten
Sie erhalten die Dokumente, die die Gefahrstoffverordnung verlangt und die Sie bei Nachfragen der Aufsicht vorlegen können:
- Gefahrstoffverzeichnis als PDF, gegliedert nach Arbeitsbereichen
- Betriebsanweisungen Gefahrstoff mit GHS-Piktogrammen und fester Nummer
- Substitutionsvermerk je Stoff
- Unterweisungsnachweise mit Datum, Inhalt und Unterschriften
- Liste fehlender oder veralteter Sicherheitsdatenblätter
Ihr Ansprechpartner
Fragen zum Gefahrstoffmanagement beantwortet Dipl.-Ing. Andreas Müller.
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Andreas Müller
Inhaber · Fachkraft für Arbeitssicherheit
- E-Mail: info@konzeptico.de
Für wen
Gefahrstoffe spielen in sehr unterschiedlichen Betrieben eine Rolle:
- Pflege und Altenhilfe: Desinfektion, Reinigung, Wäscherei und Küche
- Kitas, Kinder- und Jugendhilfe, Schulen: Reinigung, Bastelmaterial, naturwissenschaftlicher Unterricht
- Handwerk: Lacke, Lösemittel, Klebstoffe, Holz- und Metallstäube, Schweißrauch
- Feuerwehren und Kommunen: Kraftstoffe, Löschmittel, Reinigung nach Einsätzen
- Verwaltung, Handel und Dienstleistung: Gebäudereinigung, Lager und Logistik, Gastronomie
Einen Überblick über alle Branchen finden Sie unter Branchen.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Grundlagen für diese Leistung. Wir verlinken auf die amtlichen bzw. offiziellen Quellen; maßgeblich ist jeweils die geltende Fassung, bei DGUV-Vorschriften die Fassung Ihres Unfallversicherungsträgers.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – § 6 Gefährdungsbeurteilung, Substitution und Gefahrstoffverzeichnis, § 14 Betriebsanweisung und Unterweisung
- REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, EUR-Lex – Art. 31 Sicherheitsdatenblatt, Art. 35 Zugang der Beschäftigten zu Informationen
- CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, EUR-Lex – Einstufung, Kennzeichnung, Gefahrenpiktogramme
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), BAuA – u. a. TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung, TRGS 555 Betriebsanweisung und Unterweisung
Häufige Fragen
Müssen Betriebsanweisungen ausgehängt werden?
Die Gefahrstoffverordnung verlangt, dass Betriebsanweisungen schriftlich vorliegen, verständlich sind und den Beschäftigten zugänglich gemacht werden. Wie das am besten geschieht, legen wir mit Ihnen fest – oft am Arbeitsplatz und zusätzlich in einem Ordner.
Wie oft muss zu Gefahrstoffen unterwiesen werden?
Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich, mündlich und arbeitsplatzbezogen anhand der Betriebsanweisung. Inhalt und Zeitpunkt werden schriftlich festgehalten und von den Unterwiesenen bestätigt.
Brauchen wir für Haushaltsreiniger auch ein Verzeichnis?
Bei Tätigkeiten mit nur geringer Gefährdung kann das Verzeichnis entfallen. Ob das zutrifft, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung – wir bewerten das mit Ihnen.
Erstellen Sie auch Sicherheitsdatenblätter?
Nein. Sicherheitsdatenblätter erstellt der Hersteller oder Lieferant. Wir werten sie aus und weisen auf fehlende oder veraltete Blätter hin.
Verwandte Leistungen
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Betriebsanweisungen, Aushänge und Pflichtdokumente in einheitlicher Gliederung, vorbereitet zur Freigabe.
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Unterweisungen und Schulungen
Unterweisungen nach Plan, Brandschutzunterweisung, Räumungsübungen und Nachweise mit Fälligkeiten.
Arbeitsschutz- und Brandschutzbegehungen
Strukturierte Begehungen mit Fotodokumentation, Maßnahme, Frist und Rechtsgrundlage je Feststellung.
Sprechen Sie mit uns über Ihren Betrieb
Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb, die Zahl der Beschäftigten und Ihr Anliegen. Wir melden uns mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen.

