Brandschutz · Organisatorischer Brandschutz
Externer Brandschutzbeauftragter
Ein fester Ansprechpartner für den organisatorischen Brandschutz: Begehungen, Brandschutzordnung, Übungen, Unterweisungen und die Nachverfolgung von Mängeln – abgestimmt mit Feuerwehr, Behörden und Versicherer.
Worum es geht
Brandschutz besteht aus drei Teilen: dem baulichen Brandschutz (Wände, Türen, Rettungswege), dem anlagentechnischen Brandschutz (Brandmeldeanlage, Rauchabzug, Feuerlöscher) und dem organisatorischen Brandschutz. Der organisatorische Teil entscheidet im Alltag, ob die beiden anderen wirken: ob Brandschutztüren schließen, Fluchtwege frei sind, Beschäftigte wissen, was im Brandfall zu tun ist, und Prüfungen rechtzeitig stattfinden.
Eine Brandschutzbeauftragte oder ein Brandschutzbeauftragter unterstützt den Arbeitgeber genau dabei. Ob eine Bestellung verlangt wird, ergibt sich häufig aus der Baugenehmigung, aus Sonderbauvorschriften der Länder, aus Vorgaben des Versicherers oder aus landesrechtlichen Vorschriften. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefährdung, nennt die ASR A2.2 die Benennung als zweckmäßig. Fachliche Grundlage für Aufgaben und Qualifikation sind die DGUV Information 205-003 und die vfdb-Richtlinie 12-09/01.
Verantwortung und Abgrenzung
Mit der Bestellung bleibt die Gesamtverantwortung für den Brandschutz beim Unternehmer bzw. Träger. Die oder der Brandschutzbeauftragte berät, prüft organisatorisch und meldet Mängel; Sachkundigenprüfungen von Anlagen und Feuerlöschern ersetzt diese Rolle nicht.
Die bestellte Person benennen wir Ihnen im Angebot mit ihrer Qualifikation.
Unsere Leistung im Detail
Die Aufgaben werden bei der Bestellung einzeln vereinbart – je nach Betriebsart, Größe, Brandgefährdung und behördlichen Vorgaben. Aus unserem Aufgabenkatalog:
- Brandschutzordnung erstellen und fortschreiben (Teile A, B und C, soweit erforderlich)
- Brandgefährdungen beurteilen und brandschutzbezogene Betriebsanweisungen vorbereiten
- Interne Brandschutzbegehungen („Brandverhütungsschau“) mit Mängelliste und Fotos; behördliche Brandverhütungsschauen begleiten wir auf Wunsch
- Mängel melden und bis zur Erledigung nachverfolgen, offene Punkte in jedem Folgeprotokoll mitführen
- Flucht- und Rettungswege, Sicherheitskennzeichnung und brandschutzrelevante Lagerungen kontrollieren
- Aktualität von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Alarmplänen überwachen
- Räumungs- und Evakuierungsübungen planen, begleiten und auswerten
- Brandschutzunterweisungen durchführen und Brandschutzhelfer organisieren
- Prüfungen und Wartungen von Brandschutzeinrichtungen terminlich organisieren
- Feuergefährliche Arbeiten (z. B. Schweißen, Trennschleifen) mit Erlaubnisverfahren begleiten
- Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von Brandschutzeinrichtungen abstimmen
- Beratung bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Nutzungsänderungen
- Gespräche mit Brandschutzdienststelle, Feuerwehr, Versicherer und Unfallversicherungsträger
So läuft es ab
So bauen wir die brandschutztechnische Betreuung auf:
- Bestandsaufnahme: Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, vorhandene Pläne, Prüfnachweise und Auflagen sichten.
- Bestellung: Aufgaben auswählen und schriftlich vereinbaren.
- Erstbegehung: Brandverhütungsschau mit Mängelliste, Priorität und Frist je Punkt.
- Maßnahmenplan: Zuständigkeiten und Termine mit Ihnen festlegen.
- Jahresplan: wiederkehrende Begehungen, Unterweisungen, Übungen und Prüftermine.
- Fortschreiben: Brandschutzordnung und Pläne bei Umbau, Nutzungsänderung oder neuer Organisation anpassen.
Was Sie erhalten
Sie erhalten nachvollziehbare Unterlagen, die Sie gegenüber Behörden, Feuerwehr und Versicherer vorlegen können:
- Bestellung der oder des Brandschutzbeauftragten mit vereinbartem Aufgabenumfang
- Protokoll „Brandverhütungsschau / Mängelliste“ mit Fotos, Priorität und Frist
- Brandschutzordnung in den erforderlichen Teilen
- Unterweisungs- und Übungsnachweise
- Termine für Prüfungen und Wartungen im Prüf- und Fristenplan
Ihr Ansprechpartner
Für Rückfragen zur Beauftragung und Abstimmung steht Ihnen Dipl.-Ing. Andreas Müller zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Andreas Müller
Inhaber · Fachkraft für Arbeitssicherheit
- E-Mail: info@konzeptico.de
Für wen
Besonders gefragt ist die externe Brandschutzbetreuung dort, wo viele Menschen nicht selbstständig flüchten können oder wo Brandlasten und Zündquellen zusammenkommen:
- Pflege und Altenhilfe: Einrichtungen mit nicht selbstrettungsfähigen Bewohnerinnen und Bewohnern und Nachtdienst mit wenig Personal
- Kitas, Kinder- und Jugendhilfe, Schulen: Kitas und Wohngruppen mit Kindern und Jugendlichen, die angeleitet werden müssen
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Produktion, Lager und Beschäftigte mit Unterstützungsbedarf bei der Räumung
- Feuerwehren und Kommunen: Feuerwehrhäuser und kommunale Liegenschaften
- Handwerk: Betriebe mit Holzstaub, Lösemitteln, Schweiß- und Schleifarbeiten
Einen Überblick über alle Branchen finden Sie unter Branchen.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Grundlagen für diese Leistung. Wir verlinken auf die amtlichen bzw. offiziellen Quellen; maßgeblich ist jeweils die geltende Fassung, bei DGUV-Vorschriften die Fassung Ihres Unfallversicherungsträgers.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – § 3a Einrichten und Betreiben, § 4 Abs. 3 und 4 Sicherheitseinrichtungen, Flucht- und Rettungsplan, § 6 Abs. 3 Unterweisung zum Brandschutz
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – § 10 Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), BAuA – ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“
- DGUV-Regelwerk (Vorschriften, Regeln, Informationen, Grundsätze) – DGUV Information 205-003 zu Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten
- Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) – Richtlinie 12-09/01 zum Brandschutzbeauftragten
Häufige Fragen
Ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?
Nicht allgemein. Eine Pflicht kann sich aus der Baugenehmigung, aus Sonderbauvorschriften oder anderem Landesrecht und aus Versicherungsbedingungen ergeben. Bei erhöhter Brandgefährdung hält die ASR A2.2 die Benennung für zweckmäßig. Wir prüfen mit Ihnen, was in Ihrem Fall gilt.
Was ist der Unterschied zu Brandschutzhelfern?
Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die im Brandfall erste Maßnahmen ergreifen und bei der Räumung helfen. Die oder der Brandschutzbeauftragte organisiert den Brandschutz übergreifend, berät die Leitung und verfolgt Mängel nach.
Prüfen Sie auch Feuerlöscher und Brandmeldeanlagen?
Bei Begehungen kontrollieren wir sichtbar, ob Einrichtungen vorhanden, zugänglich, gekennzeichnet und geprüft sind. Die vorgeschriebenen Prüfungen durch Sachkundige oder Prüfsachverständige ersetzt das nicht – wir organisieren und überwachen die Termine.
Wie oft finden Brandschutzbegehungen statt?
Das legen wir anhand Ihrer Brandgefährdung, behördlicher Auflagen und der Zahl Ihrer Standorte im Jahresplan fest.
Verwandte Leistungen
Arbeitsschutz- und Brandschutzbegehungen
Strukturierte Begehungen mit Fotodokumentation, Maßnahme, Frist und Rechtsgrundlage je Feststellung.
Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne
Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen nach Vorgabe der Brandschutzdienststelle.
Unterweisungen und Schulungen
Unterweisungen nach Plan, Brandschutzunterweisung, Räumungsübungen und Nachweise mit Fälligkeiten.
Prüf- und Fristenmanagement
Prüf- und Fristenplan mit Ampel für Prüfungen, Unterweisungen und Fortbildungen.
Sprechen Sie mit uns über Ihren Betrieb
Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb, die Zahl der Beschäftigten und Ihr Anliegen. Wir melden uns mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen.

