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Brandschutz · Organisatorischer Brandschutz

Externer Brandschutzbeauftragter

Ein fester Ansprechpartner für den organisatorischen Brandschutz: Begehungen, Brandschutzordnung, Übungen, Unterweisungen und die Nachverfolgung von Mängeln – abgestimmt mit Feuerwehr, Behörden und Versicherer.

Worum es geht

Brandschutz besteht aus drei Teilen: dem baulichen Brandschutz (Wände, Türen, Rettungswege), dem anlagentechnischen Brandschutz (Brandmeldeanlage, Rauchabzug, Feuerlöscher) und dem organisatorischen Brandschutz. Der organisatorische Teil entscheidet im Alltag, ob die beiden anderen wirken: ob Brandschutztüren schließen, Fluchtwege frei sind, Beschäftigte wissen, was im Brandfall zu tun ist, und Prüfungen rechtzeitig stattfinden.

Eine Brandschutzbeauftragte oder ein Brandschutzbeauftragter unterstützt den Arbeitgeber genau dabei. Ob eine Bestellung verlangt wird, ergibt sich häufig aus der Baugenehmigung, aus Sonderbauvorschriften der Länder, aus Vorgaben des Versicherers oder aus landesrechtlichen Vorschriften. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefährdung, nennt die ASR A2.2 die Benennung als zweckmäßig. Fachliche Grundlage für Aufgaben und Qualifikation sind die DGUV Information 205-003 und die vfdb-Richtlinie 12-09/01.

Verantwortung und Abgrenzung

Mit der Bestellung bleibt die Gesamtverantwortung für den Brandschutz beim Unternehmer bzw. Träger. Die oder der Brandschutzbeauftragte berät, prüft organisatorisch und meldet Mängel; Sachkundigenprüfungen von Anlagen und Feuerlöschern ersetzt diese Rolle nicht.

Die bestellte Person benennen wir Ihnen im Angebot mit ihrer Qualifikation.

Unsere Leistung im Detail

Die Aufgaben werden bei der Bestellung einzeln vereinbart – je nach Betriebsart, Größe, Brandgefährdung und behördlichen Vorgaben. Aus unserem Aufgabenkatalog:

  • Brandschutzordnung erstellen und fortschreiben (Teile A, B und C, soweit erforderlich)
  • Brandgefährdungen beurteilen und brandschutzbezogene Betriebsanweisungen vorbereiten
  • Interne Brandschutzbegehungen („Brandverhütungsschau“) mit Mängelliste und Fotos; behördliche Brandverhütungsschauen begleiten wir auf Wunsch
  • Mängel melden und bis zur Erledigung nachverfolgen, offene Punkte in jedem Folgeprotokoll mitführen
  • Flucht- und Rettungswege, Sicherheitskennzeichnung und brandschutzrelevante Lagerungen kontrollieren
  • Aktualität von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Alarmplänen überwachen
  • Räumungs- und Evakuierungsübungen planen, begleiten und auswerten
  • Brandschutzunterweisungen durchführen und Brandschutzhelfer organisieren
  • Prüfungen und Wartungen von Brandschutzeinrichtungen terminlich organisieren
  • Feuergefährliche Arbeiten (z. B. Schweißen, Trennschleifen) mit Erlaubnisverfahren begleiten
  • Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von Brandschutzeinrichtungen abstimmen
  • Beratung bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Nutzungsänderungen
  • Gespräche mit Brandschutzdienststelle, Feuerwehr, Versicherer und Unfallversicherungsträger

So läuft es ab

So bauen wir die brandschutztechnische Betreuung auf:

  1. Bestandsaufnahme: Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, vorhandene Pläne, Prüfnachweise und Auflagen sichten.
  2. Bestellung: Aufgaben auswählen und schriftlich vereinbaren.
  3. Erstbegehung: Brandverhütungsschau mit Mängelliste, Priorität und Frist je Punkt.
  4. Maßnahmenplan: Zuständigkeiten und Termine mit Ihnen festlegen.
  5. Jahresplan: wiederkehrende Begehungen, Unterweisungen, Übungen und Prüftermine.
  6. Fortschreiben: Brandschutzordnung und Pläne bei Umbau, Nutzungsänderung oder neuer Organisation anpassen.

Was Sie erhalten

Sie erhalten nachvollziehbare Unterlagen, die Sie gegenüber Behörden, Feuerwehr und Versicherer vorlegen können:

  • Bestellung der oder des Brandschutzbeauftragten mit vereinbartem Aufgabenumfang
  • Protokoll „Brandverhütungsschau / Mängelliste“ mit Fotos, Priorität und Frist
  • Brandschutzordnung in den erforderlichen Teilen
  • Unterweisungs- und Übungsnachweise
  • Termine für Prüfungen und Wartungen im Prüf- und Fristenplan

Ihr Ansprechpartner

Für Rückfragen zur Beauftragung und Abstimmung steht Ihnen Dipl.-Ing. Andreas Müller zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Andreas Müller

Inhaber · Fachkraft für Arbeitssicherheit

Für wen

Besonders gefragt ist die externe Brandschutzbetreuung dort, wo viele Menschen nicht selbstständig flüchten können oder wo Brandlasten und Zündquellen zusammenkommen:

Einen Überblick über alle Branchen finden Sie unter Branchen.

Häufige Fragen

Ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?

Nicht allgemein. Eine Pflicht kann sich aus der Baugenehmigung, aus Sonderbauvorschriften oder anderem Landesrecht und aus Versicherungsbedingungen ergeben. Bei erhöhter Brandgefährdung hält die ASR A2.2 die Benennung für zweckmäßig. Wir prüfen mit Ihnen, was in Ihrem Fall gilt.

Was ist der Unterschied zu Brandschutzhelfern?

Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die im Brandfall erste Maßnahmen ergreifen und bei der Räumung helfen. Die oder der Brandschutzbeauftragte organisiert den Brandschutz übergreifend, berät die Leitung und verfolgt Mängel nach.

Prüfen Sie auch Feuerlöscher und Brandmeldeanlagen?

Bei Begehungen kontrollieren wir sichtbar, ob Einrichtungen vorhanden, zugänglich, gekennzeichnet und geprüft sind. Die vorgeschriebenen Prüfungen durch Sachkundige oder Prüfsachverständige ersetzt das nicht – wir organisieren und überwachen die Termine.

Wie oft finden Brandschutzbegehungen statt?

Das legen wir anhand Ihrer Brandgefährdung, behördlicher Auflagen und der Zahl Ihrer Standorte im Jahresplan fest.

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