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Arbeitsschutz · Betreuung nach ASiG

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 – mit festen Begehungen, nachvollziehbarer Dokumentation und einem Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt.

Worum es geht

Jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten muss Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte bestellen. So verlangt es das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG); wie viel Betreuung nötig ist und in welcher Form, regelt die DGUV Vorschrift 2 Ihres Unfallversicherungsträgers. Welcher Träger zuständig ist, ergibt sich aus Ihrem Mitgliedsbescheid – bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft meist eine Berufsgenossenschaft, bei öffentlichen Trägern eine Unfallkasse.

Viele Betriebe und Einrichtungen beschäftigen keine eigene Fachkraft und beauftragen deshalb eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese berät den Arbeitgeber und die Führungskräfte, begeht die Arbeitsstätten, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und wertet Unfälle aus. Sie ist bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei, trifft aber keine Entscheidungen für den Betrieb.

Klare Rollen

Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten bleibt beim Arbeitgeber. konzeptico berät und unterstützt nach § 6 ASiG; wir bereiten Entscheidungen fachlich vor und dokumentieren sie, die Freigabe treffen Sie.

Zuständigkeiten im Überblick

AufgabeArbeitgeberExterne Fachkraft (konzeptico)
Bestellung der Fachkraft, Bereitstellen von Informationen und Zugängenverantwortlichunterstützt mit Vorlagen
Gefährdungsbeurteilungverantwortlich, gibt freiberät, bereitet vor, dokumentiert
Begehungen der Arbeitsstättenermöglicht, setzt Maßnahmen umführt durch, protokolliert, verfolgt nach
Unterweisung der Beschäftigtenverantwortlichunterstützt, liefert Inhalte und Nachweise
Arbeitsschutzausschussberuft ein, leitetnimmt teil, berichtet

Unsere Leistung im Detail

Der Umfang richtet sich nach Ihrer Betreuungsgruppe, der Zahl der Beschäftigten und den Gefährdungen in Ihrem Betrieb. Zur Betreuung gehören typischerweise:

  • Grundbetreuung mit festen Aufgaben: Beratung von Arbeitgeber und Führungskräften, Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Begehungen, Untersuchung von Unfällen
  • Betriebsspezifische Betreuung bei besonderen Anlässen, zum Beispiel neue Maschinen, Umbauten, neue Verfahren oder Gefahrstoffe
  • Beratung bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und Schutzausrüstung
  • Regelmäßige Begehungen mit Protokoll, Fotos, Priorität und Frist je Feststellung
  • Unterstützung bei Unterweisungen und Betriebsanweisungen
  • Prüf- und Fristenplan für Prüfungen, Unterweisungen und Fortbildungen
  • Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss mit Fachbericht
  • Abstimmung mit dem Betriebsarzt und, wo vorhanden, mit dem Betriebsrat
  • Leistungsnachweis je Zeitraum, damit Sie den Stand Ihres Betreuungskontingents jederzeit kennen

Bei Betrieben bis 20 Beschäftigten sieht die DGUV Vorschrift 2 in der neuen Fassung vieler Träger eine anlassbezogene Betreuung vor, darüber Grundbetreuung plus betriebsspezifische Betreuung. Für die Grundbetreuung gelten je nach Betreuungsgruppe 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden je Beschäftigten und Jahr für Fachkraft und Betriebsarzt zusammen. Maßgeblich ist die Fassung Ihres Unfallversicherungsträgers.

So läuft es ab

Bis zur laufenden Betreuung sind es wenige, klar getrennte Schritte:

  1. Erstgespräch: Wir klären Branche, Zahl der Beschäftigten, Standorte und Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
  2. Einsatzzeit ermitteln: Aus Wirtschaftszweig und Beschäftigtenzahl ergibt sich die Betreuungsgruppe und daraus die Einsatzzeit der Grundbetreuung.
  3. Angebot und Vertrag: Sie erhalten ein Angebot und eine vollständige Vertragsmappe mit Leistungsvereinbarung und Bestellung der Fachkraft.
  4. Einstieg: Erstbegehung und Sichtung vorhandener Unterlagen – Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Prüfnachweise.
  5. Laufende Betreuung: Begehungen, Beratung, Gefährdungsbeurteilung, Ausschusssitzungen nach Jahresplan.
  6. Nachweis: Leistungsnachweise je Zeitraum und ein jährlicher Überblick über offene und erledigte Maßnahmen.

Was Sie erhalten

Alle Ergebnisse erhalten Sie als PDF; Berichte werden mit Prüfsumme abgelegt, spätere Änderungen sind begründet und protokolliert.

  • Angebot und Vertragsmappe mit Leistungs- und Honorarvereinbarung, Bestellung der Fachkraft, Hinweisen zu ASiG und DGUV Vorschrift 2
  • Begehungsprotokolle mit Fotos, Maßnahme, Frist, Zuständigkeit und Rechtsgrundlage
  • Prüf- und Fristenplan mit Unterweisungsplan
  • Fachberichte für den Arbeitsschutzausschuss
  • Leistungsnachweise je Zeitraum mit Kontingentstand

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Andreas Müller, Inhaber und Fachkraft für Arbeitssicherheit, ist Ihr Ansprechpartner für die sicherheitstechnische Betreuung.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Andreas Müller

Inhaber · Fachkraft für Arbeitssicherheit

Für wen

Wir betreuen Betriebe und Einrichtungen mit unterschiedlichen Gefährdungsprofilen. Schwerpunkte sind:

Unsere Ansprechpartner im Betrieb sind in der Regel Geschäftsführung und Träger, Einrichtungs- und Standortleitungen, Personalverantwortliche sowie Führungskräfte, die Aufgaben im Arbeitsschutz übernommen haben.

Einen Überblick über alle Branchen finden Sie unter Branchen.

Häufige Fragen

Brauchen wir als kleiner Betrieb überhaupt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ja, die Pflicht zur Betreuung gilt grundsätzlich ab dem ersten Beschäftigten. Für kleine Betriebe sehen die Unfallversicherungsträger vereinfachte Betreuungsformen vor. Welche für Sie gilt, klären wir im Erstgespräch anhand Ihrer DGUV Vorschrift 2.

Wie viele Stunden Betreuung sind nötig?

Die Einsatzzeit der Grundbetreuung ergibt sich aus Betreuungsgruppe und Beschäftigtenzahl. Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang Sie anhand Ihrer Gefährdungen festlegen. Wir rechnen Ihnen beides nachvollziehbar vor.

Übernimmt die externe Fachkraft die Verantwortung für den Arbeitsschutz?

Nein. Die Fachkraft berät und unterstützt; die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Entscheidungen auf einer fachlich belastbaren und gut dokumentierten Grundlage treffen.

Wie arbeiten Fachkraft und Betriebsarzt zusammen?

Beide teilen sich die Grundbetreuung; jeder Leistungserbringer übernimmt einen Mindestanteil. Wir stimmen uns mit Ihrem Betriebsarzt ab, erbringen selbst aber keine arbeitsmedizinischen Leistungen.

Können Sie mehrere Standorte betreuen?

Ja. Wir führen Begehungen, Maßnahmen und Fristen je Standort und fassen sie für die Geschäftsführung zusammen.

Verwandte Leistungen

Sprechen Sie mit uns über Ihren Betrieb

Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb, die Zahl der Beschäftigten und Ihr Anliegen. Wir melden uns mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen.