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Branche

Arbeits- und Brandschutz in Pflege und Altenhilfe

Pflegekräfte bewegen Menschen, arbeiten mit Desinfektionsmitteln, im Schichtdienst und oft allein in der Nacht. Bewohnerinnen und Bewohner können sich im Brandfall häufig nicht selbst in Sicherheit bringen. Wir unterstützen stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste dabei, beides systematisch zu organisieren.

Arbeitsbereiche, die wir betrachten

Für Alten- und Pflegeheime nutzen wir einen eigenen Begehungskatalog, für ambulante Dienste ein Profil, das die Arbeit in fremden Wohnungen und unterwegs abbildet.

  • Wohnbereiche und Pflegeplätze, einschließlich Bäder und Pflegearbeitsräume
  • Nachtdienst mit geringer Personalstärke
  • Küche und Speisenversorgung
  • Wäscherei und Hauswirtschaft
  • Ambulante Pflege in der Häuslichkeit der Pflegebedürftigen
  • Fahrten zwischen Einsätzen
  • Verwaltung, Sozialräume und Lager

Typische Gefährdungen

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG richtet sich nach den tatsächlichen Tätigkeiten. In der Pflege stehen erfahrungsgemäß diese Themen im Vordergrund:

  • Heben, Tragen und Umlagern von Personen; Einsatz und Verfügbarkeit von Hilfsmitteln
  • Biologische Arbeitsstoffe und Infektionsgefahren, Schutz vor Stich- und Schnittverletzungen
  • Hautbelastung durch Feuchtarbeit, Handschuhe und Desinfektionsmittel
  • Gefahrstoffe aus Reinigung und Desinfektion: Verzeichnis, Betriebsanweisungen, Unterweisung
  • Psychische Belastung, Zeitdruck, Schicht- und Nachtarbeit
  • Aggressives Verhalten und Gewalt, Alleinarbeit im Nachtdienst und in der ambulanten Pflege
  • Sturz- und Stolperstellen, nasse Böden
  • Mutterschutz: frühzeitige Beurteilung der Arbeitsplätze

Unser Vorgehen

Wir beginnen mit einer gemeinsamen Begehung, bei der wir Wohnbereiche, Funktionsräume und Außenbereiche mit dem Katalog für Alten- und Pflegeheime durchgehen. Feststellungen halten wir mit Foto, Priorität und Maßnahmenvorschlag fest. Die Einrichtungs- und Pflegedienstleitung erhält das Protokoll als PDF.

Darauf aufbauend erarbeiten wir mit Ihnen die Gefährdungsbeurteilung für die einzelnen Bereiche und Tätigkeiten, einschließlich Nachtdienst und, falls vorhanden, ambulanter Touren. Maßnahmen erhalten Verantwortliche und Termine. Im Arbeitsschutzausschuss berichten wir über den Stand, offene Punkte und anstehende Fristen, etwa für Unterweisungen, Prüfungen und Räumungsübungen.

Brandschutz im Alltag

Pflegeeinrichtungen haben besondere Anforderungen an den organisatorischen Brandschutz, weil viele Menschen bei der Räumung auf Hilfe angewiesen sind. Typische Themen bei unseren Begehungen sind:

  • Rauch- und Brandschutztüren, Feststellanlagen und freie Schließbereiche
  • Freie Flucht- und Rettungswege, keine Lagerung in Fluren
  • Brandschutzordnung, Alarmplan und Räumungskonzept, das zur Personalstärke im Nachtdienst passt
  • Brandschutzhelfer in ausreichender Zahl und in allen Schichten
  • Elektrische Geräte der Bewohner, Mehrfachsteckdosen, Ladegeräte
  • Rauchen, Sauerstoffversorgung und andere Zündquellen
  • Räumungsübungen und deren Auswertung

Relevante Regeln

Neben den staatlichen Vorschriften geben die Unfallversicherungsträger Branchenregeln und Informationen heraus. Welcher Träger für Sie zuständig ist, hängt von der Trägerschaft ab. Wir nennen und verlinken die einschlägigen Schriften, statt sie abzuschreiben. Bauordnungsrechtliche Anforderungen an Pflegeeinrichtungen regelt das jeweilige Landesrecht.

Passende Leistungen

Für Pflegeeinrichtungen kombinieren wir die Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Brandschutzbegehungen, Unterweisungen und Plänen.

Häufige Fragen

Wie oft sollte eine Begehung in einer Pflegeeinrichtung stattfinden?

Das hängt von der vereinbarten Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, der Größe der Einrichtung und den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ab. Wir schlagen einen Rhythmus vor und halten ihn im Fristenplan fest.

Wer ist für die Räumung im Nachtdienst verantwortlich?

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. Träger. Wir unterstützen bei Räumungskonzept, Alarmplan, Unterweisung und Übungen, damit die Abläufe zur tatsächlichen Besetzung passen.

Betreuen Sie auch ambulante Pflegedienste?

Ja. Für ambulante Dienste betrachten wir zusätzlich die Arbeit in fremden Wohnungen, Alleinarbeit und die Fahrten zwischen den Einsätzen.

Erhalten wir die Ergebnisse digital?

Ja. Protokolle mit Fotos, Maßnahmen und Fristen erhalten Sie als PDF. Mehr dazu unter Digitale Dokumentation.

Pflegeeinrichtung sicher organisieren

Schildern Sie uns Einrichtungsart, Platzzahl und Standorte. Wir schlagen Ihnen einen Einstieg vor.