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Arbeitsschutz · Notfall

Erste Hilfe und Notfallorganisation

Ersthelfer in ausreichender Zahl, vollständiges Erste-Hilfe-Material, klare Notrufangaben und Abläufe, die auch nachts und am Wochenende funktionieren – wir prüfen Ihre Notfallorganisation und bringen sie auf einen aktuellen Stand.

Worum es geht

Der Arbeitgeber muss die Maßnahmen treffen, die zur Ersten Hilfe, zur Brandbekämpfung und zur Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind, und dafür Beschäftigte benennen. Dazu gehören ausgebildete Ersthelfer, geeignetes Erste-Hilfe-Material, Meldeeinrichtungen, Aushänge mit Notrufnummern und eine Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.

Wie viele Ersthelfer nötig sind, hängt von der Zahl der anwesenden Versicherten ab: Bei 2 bis 20 Anwesenden ist ein Ersthelfer erforderlich, darüber 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 % in sonstigen Betrieben. Die Fortbildung erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Entscheidend ist, dass zu jeder Zeit genug Ersthelfer anwesend sind – auch in Randzeiten, bei Urlaub und Krankheit.

Besonderheit Schicht- und Nachtdienst

In Einrichtungen mit Nachtdienst, Alleinarbeit oder Bewohnern, die nicht selbst flüchten können, muss die Notfallorganisation mit sehr wenig Personal funktionieren. Darauf richten wir unsere Prüfung besonders aus.

Unsere Leistung im Detail

Wir prüfen und beraten zu:

  • Zahl und Verteilung der Ersthelfer über Schichten und Standorte
  • Ausbildung und Fortbildung der Ersthelfer mit Fristen
  • Erste-Hilfe-Material: Art, Menge, Standorte, Kennzeichnung, Haltbarkeit
  • Augenspüleinrichtungen und Notduschen, wo Gefahrstoffe es erfordern
  • Aushang „Verhalten bei Unfällen – Erste Hilfe“ mit Notruf, Ersthelfern und Erreichbarkeiten
  • Alarm- und Notfallplan, Meldewege, Alleinarbeit und Notrufsysteme
  • Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
  • Benennung von Ersthelfern, Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern
  • Abstimmung mit Räumungsübungen und Brandschutzorganisation

So läuft es ab

So gehen wir vor:

  1. Bestandsaufnahme: Ersthelferliste, Schichtpläne, Material und Aushänge sichten.
  2. Begehung: Standorte, Kennzeichnung, Zugänglichkeit und Vollständigkeit prüfen.
  3. Bedarf berechnen: erforderliche Ersthelfer je Standort und Schicht.
  4. Maßnahmen: Ausbildungsbedarf, Materialergänzungen, Aushänge und Abläufe festlegen.
  5. Dokumente: Aushänge, Benennungen und Notfallplan erstellen.
  6. Fristen: Fortbildungen und Materialkontrollen in den Fristenplan übernehmen.

Was Sie erhalten

Sie erhalten eine nachvollziehbare Notfallorganisation:

  • Bedarfsberechnung Ersthelfer je Standort und Schicht
  • Aushang „Verhalten bei Unfällen“ mit Ihren Angaben
  • Alarm- und Notfallplan
  • Benennungen von Ersthelfern und Brandschutzhelfern
  • Fortbildungsfristen im Prüf- und Fristenplan

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Andreas Müller berät Sie zur Notfallorganisation Ihres Betriebs.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Andreas Müller

Inhaber · Fachkraft für Arbeitssicherheit

Für wen

Eine durchdachte Notfallorganisation ist besonders wichtig in:

Einen Überblick über alle Branchen finden Sie unter Branchen.

Häufige Fragen

Wie viele Ersthelfer brauchen wir?

Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten einen, darüber 5 % in Verwaltung und Handel, 10 % in sonstigen Betrieben. Maßgeblich sind die tatsächlich Anwesenden je Schicht. Wir berechnen den Bedarf je Standort.

Wie oft müssen Ersthelfer fortgebildet werden?

In der Regel alle zwei Jahre. Wir übernehmen die Fristen in Ihren Prüf- und Fristenplan.

Führen Sie Erste-Hilfe-Kurse durch?

Nein. Die Aus- und Fortbildung erfolgt bei ermächtigten Stellen. Wir ermitteln den Bedarf und unterstützen bei der Organisation.

Muss das Erste-Hilfe-Material geprüft werden?

Ja, auf Vollständigkeit und Haltbarkeit. Die Kontrolle nehmen wir in den Fristenplan auf und prüfen das Material bei Begehungen stichprobenartig.

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Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb, die Zahl der Beschäftigten und Ihr Anliegen. Wir melden uns mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen.