Arbeitsschutz · Notfall
Erste Hilfe und Notfallorganisation
Ersthelfer in ausreichender Zahl, vollständiges Erste-Hilfe-Material, klare Notrufangaben und Abläufe, die auch nachts und am Wochenende funktionieren – wir prüfen Ihre Notfallorganisation und bringen sie auf einen aktuellen Stand.
Worum es geht
Der Arbeitgeber muss die Maßnahmen treffen, die zur Ersten Hilfe, zur Brandbekämpfung und zur Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind, und dafür Beschäftigte benennen. Dazu gehören ausgebildete Ersthelfer, geeignetes Erste-Hilfe-Material, Meldeeinrichtungen, Aushänge mit Notrufnummern und eine Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.
Wie viele Ersthelfer nötig sind, hängt von der Zahl der anwesenden Versicherten ab: Bei 2 bis 20 Anwesenden ist ein Ersthelfer erforderlich, darüber 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 % in sonstigen Betrieben. Die Fortbildung erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Entscheidend ist, dass zu jeder Zeit genug Ersthelfer anwesend sind – auch in Randzeiten, bei Urlaub und Krankheit.
Besonderheit Schicht- und Nachtdienst
In Einrichtungen mit Nachtdienst, Alleinarbeit oder Bewohnern, die nicht selbst flüchten können, muss die Notfallorganisation mit sehr wenig Personal funktionieren. Darauf richten wir unsere Prüfung besonders aus.
Unsere Leistung im Detail
Wir prüfen und beraten zu:
- Zahl und Verteilung der Ersthelfer über Schichten und Standorte
- Ausbildung und Fortbildung der Ersthelfer mit Fristen
- Erste-Hilfe-Material: Art, Menge, Standorte, Kennzeichnung, Haltbarkeit
- Augenspüleinrichtungen und Notduschen, wo Gefahrstoffe es erfordern
- Aushang „Verhalten bei Unfällen – Erste Hilfe“ mit Notruf, Ersthelfern und Erreichbarkeiten
- Alarm- und Notfallplan, Meldewege, Alleinarbeit und Notrufsysteme
- Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
- Benennung von Ersthelfern, Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern
- Abstimmung mit Räumungsübungen und Brandschutzorganisation
So läuft es ab
So gehen wir vor:
- Bestandsaufnahme: Ersthelferliste, Schichtpläne, Material und Aushänge sichten.
- Begehung: Standorte, Kennzeichnung, Zugänglichkeit und Vollständigkeit prüfen.
- Bedarf berechnen: erforderliche Ersthelfer je Standort und Schicht.
- Maßnahmen: Ausbildungsbedarf, Materialergänzungen, Aushänge und Abläufe festlegen.
- Dokumente: Aushänge, Benennungen und Notfallplan erstellen.
- Fristen: Fortbildungen und Materialkontrollen in den Fristenplan übernehmen.
Was Sie erhalten
Sie erhalten eine nachvollziehbare Notfallorganisation:
- Bedarfsberechnung Ersthelfer je Standort und Schicht
- Aushang „Verhalten bei Unfällen“ mit Ihren Angaben
- Alarm- und Notfallplan
- Benennungen von Ersthelfern und Brandschutzhelfern
- Fortbildungsfristen im Prüf- und Fristenplan
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Andreas Müller berät Sie zur Notfallorganisation Ihres Betriebs.
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Andreas Müller
Inhaber · Fachkraft für Arbeitssicherheit
- E-Mail: info@konzeptico.de
Für wen
Eine durchdachte Notfallorganisation ist besonders wichtig in:
- Pflege und Altenhilfe: Nachtdienst mit wenig Personal und Bewohnern mit hohem Hilfebedarf
- Kitas, Kinder- und Jugendhilfe, Schulen: Kitas und Wohngruppen mit Aufsichtspflicht
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Beschäftigten mit Unterstützungsbedarf
- Handwerk: Arbeit an Maschinen, auf Baustellen und in Alleinarbeit
- Verwaltung, Handel und Dienstleistung: verteilten Standorten, Filialen und Lagern
Einen Überblick über alle Branchen finden Sie unter Branchen.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Grundlagen für diese Leistung. Wir verlinken auf die amtlichen bzw. offiziellen Quellen; maßgeblich ist jeweils die geltende Fassung, bei DGUV-Vorschriften die Fassung Ihres Unfallversicherungsträgers.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – § 4 Abs. 5 Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe, Anhang 4.3
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), BAuA – ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“
- DGUV-Regelwerk (Vorschriften, Regeln, Informationen, Grundsätze) – DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, §§ 24 bis 28 Erste Hilfe; DGUV Grundsatz 304-001 zur Ausbildung
Häufige Fragen
Wie viele Ersthelfer brauchen wir?
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten einen, darüber 5 % in Verwaltung und Handel, 10 % in sonstigen Betrieben. Maßgeblich sind die tatsächlich Anwesenden je Schicht. Wir berechnen den Bedarf je Standort.
Wie oft müssen Ersthelfer fortgebildet werden?
In der Regel alle zwei Jahre. Wir übernehmen die Fristen in Ihren Prüf- und Fristenplan.
Führen Sie Erste-Hilfe-Kurse durch?
Nein. Die Aus- und Fortbildung erfolgt bei ermächtigten Stellen. Wir ermitteln den Bedarf und unterstützen bei der Organisation.
Muss das Erste-Hilfe-Material geprüft werden?
Ja, auf Vollständigkeit und Haltbarkeit. Die Kontrolle nehmen wir in den Fristenplan auf und prüfen das Material bei Begehungen stichprobenartig.
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Sprechen Sie mit uns über Ihren Betrieb
Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb, die Zahl der Beschäftigten und Ihr Anliegen. Wir melden uns mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen.

