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Wissen

Feuerlöscher und Brandschutztechnik

Wie viele Feuerlöscher Sie brauchen, welches Löschmittel passt und worauf Sie bei Brandschutztüren, Feststellanlagen und weiterer Technik im Alltag achten sollten.

Brandgefährdung einstufen

Ausgangspunkt ist die Gefährdungsbeurteilung. Die ASR A2.2 unterscheidet zwei Stufen:

StufeBeschreibung nach ASR A2.2 (sinngemäß)
Normale BrandgefährdungWahrscheinlichkeit der Brandentstehung, Ausbreitungsgeschwindigkeit, frei werdende Stoffe und Gefährdung sind mit einer Büronutzung vergleichbar.
Erhöhte Brandgefährdungz. B. entzündbare oder oxidierende Stoffe, günstige Bedingungen für die Brandentstehung, schnelle Brandausbreitung oder starke Rauchentwicklung, Arbeiten wie Schweißen oder Trennschleifen, brennbare Stäube, Speiseöle und -fette.
Brandgefährdung nach ASR A2.2

Eine Arbeitsstätte kann in Teilbereiche mit unterschiedlicher Einstufung gegliedert werden, etwa Büro und Werkstatt. Bei erhöhter Brandgefährdung sind zusätzliche Maßnahmen nach Abschnitt 6 der ASR nötig.

Brandklassen und Löschmittel

BrandklasseBrennende StoffeBeispiele
Afeste Stoffe, meist mit GlutbildungHolz, Papier, Textilien
Bflüssige oder flüssig werdende StoffeBenzin, Öle, Lacke, Wachse
CGaseErdgas, Propan, Wasserstoff
DMetalleAluminium, Magnesium, Lithium
FSpeiseöle und -fette in KüchengerätenFritteusen
Brandklassen (sinngemäß nach ASR A2.2 Nr. 4.1)

Welche Brandklassen ein Feuerlöscher abdeckt, steht als Piktogramm auf dem Gerät. Für Brände in elektrischen Anlagen gibt es keine eigene Brandklasse. Feuerlöscher, die dafür geeignet sind, tragen die Angabe der maximalen Spannung und des Mindestabstands, zum Beispiel „bis 1000 V, Mindestabstand 1 m“ (ASR A2.2 Nr. 4.1).

Kohlendioxid in kleinen Räumen

Beim Löschen mit CO₂ können gesundheitsgefährliche Konzentrationen entstehen (ASR A2.2 Nr. 5.2, Hinweis 2). In kleinen Räumen sind Raumgröße und Löschmittelmenge zu bewerten; Nutzer sind zu unterweisen.

Ausstattung mit Feuerlöschern

Für die Grundausstattung ermittelt der Arbeitgeber anhand der Grundfläche die erforderlichen Löschmitteleinheiten (LE), eine Hilfsgröße für das Löschvermögen. Die Zuordnung von Grundfläche zu LE und von Feuerlöschern zu LE stehen in den Tabellen 2 und 3 der ASR A2.2; Anhang 1 enthält ein Lösungsschema, Anhang 2 Beispiele.

  • Angerechnet werden im Regelfall Feuerlöscher mit mindestens 6 LE.
  • In mehrgeschossigen Gebäuden sind in jedem Geschoss mindestens 6 LE bereitzustellen.
  • Die tatsächliche Laufweglänge zum nächsten Feuerlöscher beträgt höchstens 20 m.
  • Bei normaler Brandgefährdung dürfen unter Bedingungen auch Geräte mit mindestens 2 LE angerechnet werden, unter anderem bei verdoppelter Zahl der Brandschutzhelfer.
  • Bei erhöhter Brandgefährdung kommen zusätzliche Feuerlöscheinrichtungen und Maßnahmen hinzu.

Feuerlöschsprays können unter Bedingungen, die der Ausschuss für Arbeitsstätten 2022 beschlossen hat, bei normaler Brandgefährdung angerechnet werden. Prüfen Sie die Voraussetzungen vor der Anschaffung.

Wartung und Bereitstellung

Feuerlöscher sind alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen zu warten (ASR A2.2 Nr. 7.4.2). Lässt der Hersteller längere Fristen zu, kann der Arbeitgeber sie heranziehen; kürzere Herstellerfristen sind zu beachten. Bei starker Beanspruchung, etwa im Freien oder in Fahrzeugen, können kürzere Abstände nötig sein. Druckprüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung bleiben davon unberührt.

  • gut sichtbar und leicht erreichbar, vorzugsweise in Fluchtwegen und an Ausgängen
  • Griffhöhe von 0,80 m bis 1,20 m hat sich bewährt
  • Standort mit Brandschutzzeichen gekennzeichnet, in unübersichtlichen Bereichen mit Richtungspfeil
  • Standorte im Flucht- und Rettungsplan eingetragen
  • vor Beschädigung und Witterung geschützt

Brandschutztechnik im Betrieb

Viele Brandschutzeinrichtungen werden vom Gebäudebetreiber verantwortet und von Fachfirmen geprüft. Im Alltag entscheidet aber der Betrieb, ob sie funktionieren. Worauf Sie achten sollten:

EinrichtungWorauf Sie im Alltag achtenPrüfgrundlage
Feuer- und Rauchschutztürenschließen selbsttätig, keine Keile, Dichtungen intakt, Schließbereich freiZulassung bzw. Prüfzeugnis; ASR A1.7
FeststellanlagenAuslösung nicht blockiert, Funktionskontrolle durchgeführtZulassung; ASR A1.7 nennt als Beispiel monatlich Betreiber, jährlich Sachkundige
BrandmeldeanlageMelder nicht abgedeckt, Störungen gemeldet, Laufkarten aktuellLandesrecht, Baugenehmigung, Herstellerangaben
Rauch- und WärmeabzugAuslösestellen frei und gekennzeichnetLandesrecht, Baugenehmigung
Wandhydrantenzugänglich, gekennzeichnet, Schlauch unbeschädigtLandesrecht, Herstellerangaben
Abschottungennach Nachbelegung mit Kabeln wieder verschlossen und gekennzeichnetVerwendbarkeitsnachweis des Systems
Lithium-Ionen-AkkusLaden nur in geeigneten Bereichen, beschädigte Akkus aussondern, HerstellerladegeräteGefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben
Brandschutzeinrichtungen: Alltagskontrolle und Grundlage der Fachprüfung

Wichtig

Eine Sichtkontrolle bei einer Begehung ersetzt keine Fachprüfung oder Wartung. Fristen für Brandmeldeanlagen, Rauchabzug, Sprinkler oder Wandhydranten ergeben sich aus Landesrecht, Baugenehmigung und Herstellerangaben.

Rechtsgrundlagen und offizielle Quellen

Häufige Fragen

Reicht ein Feuerlöscher pro Etage?

Das hängt von der Grundfläche und der Brandgefährdung ab. Je Geschoss sind mindestens 6 LE nötig, und kein Arbeitsplatz darf weiter als 20 m Laufweg vom nächsten Feuerlöscher entfernt sein.

Welches Löschmittel ist für das Büro geeignet?

Für die im Büro typische Brandklasse A eignen sich Wasser- oder Schaumlöscher, Schaumlöscher decken meist auch Brandklasse B ab; welche Klassen ein Gerät abdeckt, steht auf dem Gerät; bei der Auswahl sind Folgeschäden durch Löschmittel zu bedenken. Pulverlöscher verursachen in Innenräumen erhebliche Verschmutzung.

Wer darf Feuerlöscher warten?

Fachkundige, insbesondere Sachkundige nach DIN 14406-4. Die Wartung wird auf dem Gerät kenntlich gemacht.

Wie konzeptico unterstützt

konzeptico ermittelt die Ausstattung, kontrolliert Brandschutzeinrichtungen bei Begehungen und organisiert Prüfungen mit Ihren Fachfirmen.

Ihr Ansprechpartner ist Dipl.-Ing. Andreas Müller, Inhaber und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Verantwortung für die Umsetzung bleibt beim Arbeitgeber; konzeptico berät und unterstützt im Sinne von § 6 ASiG.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Andreas Müller

Inhaber · Fachkraft für Arbeitssicherheit

Hinweis zu diesem Ratgeber

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: November 2026) und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die amtlichen Fassungen der Vorschriften, die für Ihren Betrieb geltende Fassung der Unfallverhütungsvorschriften Ihres Unfallversicherungsträgers und behördliche Auflagen im Einzelfall. Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz liegt beim Arbeitgeber.

Ausstattung prüfen lassen

Wir prüfen, ob Feuerlöscher, Kennzeichnung und Brandschutzeinrichtungen zu Ihrer Arbeitsstätte passen.