Branche
Arbeits- und Brandschutz in Verwaltung, Handel und Dienstleistung
Auch im Büro, im Laden oder im Lager gelten die Pflichten des Arbeitsschutzes. Die Gefährdungen sind oft weniger sichtbar: Bildschirmarbeit, psychische Belastung, zugestellte Fluchtwege, Flurförderzeuge. Wir unterstützen Sie dabei, diese Themen strukturiert anzugehen.
Arbeitsbereiche, die wir betrachten
Für Verwaltung und Büro, Einzelhandel, Lager und Logistik, Gastronomie und Gemeinschaftsküchen sowie Gebäudereinigung arbeiten wir mit eigenen Branchenprofilen.
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze, Besprechungsräume
- Homeoffice und mobile Arbeit
- Verkaufsräume, Kasse, Warenannahme und Rampe
- Lager mit Regalen und Flurförderzeugen
- Küche und Ausgabe in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung
- Unterhalts- und Glasreinigung in Objekten
Typische Gefährdungen
Häufige Themen der Gefährdungsbeurteilung in diesen Bereichen sind:
- Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätzen, Beleuchtung und Raumklima
- Psychische Belastung durch Arbeitsverdichtung, Kundenkontakt oder Störungen
- Telearbeit und mobile Arbeit
- Überfälle, Konflikte und Gewalt im Kundenkontakt
- Flurförderzeuge, Regale und Verkehrswege im Lager
- Schnitt- und Verbrennungsgefahren, Rutschgefahr in Küchen
- Reinigungsmittel, Hautschutz und Arbeiten auf Leitern
- Heben und Tragen von Waren
Unser Vorgehen
Wir begehen Büros, Verkaufsflächen, Lager und Nebenräume und sprechen mit Führungskräften und Beschäftigten über ihre Arbeitsabläufe. Feststellungen dokumentieren wir mit Foto, Priorität und Maßnahmenvorschlag; das Protokoll erhalten Sie als PDF.
Die Gefährdungsbeurteilung umfasst neben der Ausstattung auch die Arbeitsorganisation und die psychische Belastung. Für mobile Arbeit stellen wir Hilfen bereit, mit denen Beschäftigte ihren Arbeitsplatz zu Hause einschätzen können. Brandschutzhelfer, Unterweisungen und Räumungsübungen planen wir gemeinsam und führen die Termine im Fristenplan.
Brandschutz im Alltag
Gerade in Büro- und Handelsflächen wird Brandschutz im Alltag leicht vernachlässigt. Wir achten insbesondere auf:
- Freie Flucht- und Rettungswege, keine Lagerung in Fluren und Treppenräumen
- Mehrfachsteckdosen, private Elektrogeräte und Ladegeräte
- Brandlasten in Lager und Verkaufsraum
- Fettbrände in Küchen und passende Löschmittel
- Brandschutztüren, die nicht verkeilt werden
- Brandschutzhelfer, Brandschutzordnung und Räumungsübungen
Relevante Regeln
Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze stehen in der Arbeitsstättenverordnung (Anhang Nr. 6) und werden durch die ASR A6 „Bildschirmarbeit“ konkretisiert. Für Handel, Logistik und Gastronomie geben die zuständigen Berufsgenossenschaften Branchenregeln heraus; wir verlinken die für Sie passenden.
Passende Leistungen
Für Büro, Handel und Dienstleistung stehen Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und ein funktionierender organisatorischer Brandschutz im Vordergrund.
Häufige Fragen
Brauchen auch reine Bürobetriebe eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ja. Die Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung hängt nicht von der Art der Tätigkeit ab. Umfang und Form der Betreuung richten sich nach der DGUV Vorschrift 2.
Wie wird das Homeoffice berücksichtigt?
Telearbeit und mobile Arbeit werden in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen, zum Beispiel über Checklisten für die Beschäftigten und eine Unterweisung zur Arbeitsplatzgestaltung.
Wir haben mehrere Filialen. Geht das in einer Dokumentation?
Ja. Wir führen jeden Standort einzeln und behalten Maßnahmen und Fristen standortübergreifend im Blick.
Wer prüft unsere Regale?
Prüfungen von Regalen führen befähigte Personen durch. Wir sorgen dafür, dass sie organisiert und im Fristenplan geführt werden.
Arbeitsschutz im Büro und im Handel organisieren
Nennen Sie uns Ihre Branche, Standorte und Beschäftigtenzahl. Wir melden uns mit einem Vorschlag.

